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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt den Bürgermeister den städtebaulichen Vertrag zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam zu unterzeichnen.
Sachdarstellung:
Die Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 02.10.2013 den Antrag eines Vorhabenträgers zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam beschlossen.
Es ist notwendig für das geplante Vorhaben des Antragstellers Baurechte zu schaffen. Dies kann nur über ein entsprechendes Planverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen.
Die Abarbeitung des Planverfahrens durch den Antragsteller erfolgte auf Grund der Einholung zahlreicher Stellungnahmen sehr langwierig. Erst im 3. Quartal 2015 konnte von Seiten des Planungsbüros kontinuierlich am Planverfahren gearbeitet werden.
In der Sitzung der Stadtvertreterversammlung am 02.10.2013 wurde außerdem beschlossen, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten im Zusammenhang der Erarbeitung der Planunterlagen freizuhalten ist. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten und der Stadtvertreterversammlung zur Kenntnis zu geben. Im Dezemeber 2015 wurde dem Investor der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages angeboten.
Mit Datum vom 04.02.2016 wurde der Vertrag durch den Investor unterzeichnet.
Dieser Vertrag ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Anlagen:
Städtebaulicher Vertrag zur 8. Änderung des Flächennutzungsvertrages
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Städtebaulicher Vertrag 8. Änderung FNP (1360 KB) |