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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 3.Änderung der Gestaltungssatzung
„ Siedlung Gellendiner Weg“ in der vorliegenden Form
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gestaltungssatzung „ Siedlung Gellendiner Weg“, ortsüblich bekannt zu machen.
Sachdarstellung:
Gestaltungssatzung „Siedlung Gellendiner Weg“
3. Änderung
Die Gestaltungssatzung „Siedlung Gellendiner Weg“ trat 1993, die 1.Änderung 1996 sowie die 2. Änderung 2001 in Kraft.
Im Vordergrund steht die Erhaltung des Siedlungscharakters zum Schutz und zur künftigen Gestaltung des Bildes der „Siedlung Gellendiner Weg“ in der Hansestadt Anklam, die von geschichtlicher, baukultureller, architektonischer und städtebaulicher
Bedeutung ist.
Diese Satzung gilt für Um,- Erweiterungs- und Neubauten sowie sonstigen Veränderungen der äußeren Gestaltung und Werbeanlagen.
Im Zuge der Energetischen Entwicklung und den damit gestellten Anforderungen,
insbesondere der ENEF, kam es zurückliegend zu Bürgeranfragen in Bezug auf wärmedämmtechnische Aspekte, wie das Dämmen der Fassade und das Anbringen von Außenjalousien.
Die Hansestadt Anklam hat in Abstimmung mit dem Rahmenplaner Herrn Braun versucht, die neuen Anforderungen in die 3.Änderung der Gestaltungssatzung
einfließen zu lassen.
Um zukünftig eine einheitliche Grundlage für die Bearbeitung von Bauanträgen zu haben, ist die Beschlussfassung der 3.Änderung der Gestaltungssatzung
„Siedlung Gellendiner Weg“ erforderlich.
Diese Änderungen und Ergänzungen sind in der beigefügten Anlage gegenübergestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine finanziellen Auswirkungen
Anlagen:
Gestaltungssatzung „Siedlung Gellendiner Weg“ 3. Änderung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2016-02-26 Gegenüberstellung Gestaltungssatzung mit Anlagen (4075 KB) |