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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung gibt dem Widerspruch statt.
Sachdarstellung:
Durch den Bürgermeister wurde mit Schreiben vom 11.02.2016 zum Beschluss der Stadtvertretung vom 04.02.2016 zur Drucksache 2016/FB2/016-Haushaltssicherungskonzept HSK 2015-1 Widerspruch (Anlage) eingelegt.
Gemäß Kommunalverfassung § 33 (1) letzter Satz, muss die Stadtvertretung über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung der Stadtvertretung beschließen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2016-02-11_Bürgermeister_Haushalt_Haushaltssicherungskonzept HSK 2015-1_Widerspruch zum Beschluß SV (321 KB) |