öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 3 | |||||||
Gremium: | Finanzausschuss | Beschlussart: | an Verwaltung zurück verwiesen | |||||
Datum: | Mo, 15.02.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 16:30 - 17:20 | Anlass: | Sitzung | |||||
FB2/046/2010 Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung einer Gebühr zur Umlage der Abwasserabgabe für Kleineinleiter (Kleineinleitergebührensatzung) | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Federführend: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | Beteiligt: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | |||||
Bearbeiter/-in: | Miller, Sandra | |||||||
Herr Lichtwardt weist darauf hin, dass es bereits eine Satzung vom Zweckverband über die Abwälzung der Abwasserabgabe gibt; diese gilt ab 1.1.2009. Damit würden für die Stadt Anklam zwei verschiedene Satzungen nebeneinander existieren. Er meint auch, dass die Gebührenerhebung vom Zweckverband erfolgen müsste, nicht von der Stadt Anklam. Er empfiehlt, das noch mal abzuklären.
Daraufhin stellt Frau Zeretzke den Antrag,
diese Vorlage zur Klärung in die Verwaltung zurückzuverweisen.
Über den Antrag lässt Frau Jasinski abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10 – einstimmig
Damit ist Beschlussvorlage zurückverwiesen.