Auszug - Bebauungsplan 2 - 1999 "Am Kleinbahnweg" hier: Ergänzungsbeschluss mit neuem Planungsziel - Umwandlung des Mischgebietes in ein Sondergebiet  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.04.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
FB1/148/2008 Bebauungsplan 2 - 1999 "Am Kleinbahnweg"
hier: Ergänzungsbeschluss mit neuem Planungsziel - Umwandlung des Mischgebietes in ein Sondergebiet
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Bartelt, Ute
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   

Herr Schröder erläutert, dass der Verwaltung ein Antrag des Eigentümers und Investors Herrn Fänger zur Änderung des Bebauungsplanes vorliegt

 

Herr Schröder erläutert, dass der Verwaltung ein Antrag des Eigentümers und Investors Herrn Fänger zur Änderung des Bebauungsplanes vorliegt. Geplant ist hinter dem jetzigen Lidl – Markt ein 1000 m² großer Baumarkt, ein 500 m² großer Getränkemarkt sowie ein drittes Verkaufsgebäude. Der geplante Geschäftskomplex liegt im ausgewiesenen Mischgebiet; diese Fläche soll nach Vorstellung des Investors in ein Sondergebiet umgewandelt werden.

 

Die Ausschussmitglieder sehen diesem Antrag skeptisch entgegen. Seit bereits 10 Jahren stellt der Investor Anträge, die von der Verwaltung umgesetzt und dann vom Investor nicht weitergeführt werden.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt für den Bebauungsplan 2 – 1999 „Am Kleinbahnweg“ die Umwandlung des Mischgebietes in ein Sondergebiet – Einzelhandel/Baumarkt – und der verbleibende Teil von Mischgebiet in allgemeines Wohngebiet .
  2. Die Stadtvertretung beschließt, dass parallel zum Bebauungsplan eine 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorgenommen wird.
  3. Die Stadtvertretung bestimmt, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen, freigehalten wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der H. Fänger und Partner GmbH  und der Hansestadt Anklam vorzubereiten. Der durch den Vorhabenträger unterzeichnete Vertragsentwurf ist der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

      4.   Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Bauleitplanverfahren für den
            Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

1