Auszug - Beitrittsbeschluss zur Haushaltsverfügung  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.08.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:20 Anlass: Sitzung
FB2/129/2013 Beitrittsbeschluss zur Haushaltsverfügung
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   

 

Herr Dr. Butzke gibt Ausführungen zur Beschlussvorlage und zur Verfahrensweise.

 

Herr Berkhahn nimmt ab 15:44 Uhr an der Sitzung teil. Es sind 24 Stadtvertreter anwesend.

 

In den Fraktionen wird die Beschlussvorlage aus haushaltsrechtlicher Sicht befürwortet.

 

Herr M. Schulz stellt als Ortsteilvertreter folgenden Änderungsantrag:

 

„Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam tritt der Verfügung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 25.07.2013 zum Haushaltsplan in Bezug auf die nicht ausfinanzierten Investitionsmaßnahmen mit der Einschränkung bei, dass die von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde vorgesehenen Änderungen des Planansatzes im Produkt 12600 „Bauliche Investitionen am Feuerwehrgebäude Stretense“ nicht vollzogen wird und somit der Planansatz laut Beschluss vom 11.04.2013 bei Konto 6814200 in Höhe von 60.000 Euro und bei Konto 7852200 in Höhe von 120.000 Euro bestehen bleibt.“

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Galander, dass die Stadt Widerspruch gegen die Verfügung beim Landkreis einlegen muss, wenn der Antrag so angenommen wird. Das kann dann im schlimmsten Fall zu einem Rechtsstreit werden. Er empfiehlt, diese Position über den Nachtragshaushalt zu regeln. Wenn der Fördermittelantrag gestellt und eine Zusage erteilt wurde, soll das Projekt wieder in den Haushalt aufgenommen werden.

 

Da keine weiteren Fragen gestellt werden, wird über den Antrag des Ortsteilvertreters abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

14

Enthaltungen:

2

 

Damit ist der Antrag abgelehnt und Herr Starigk lässt über die ungeänderte Beschlussvorlage abstimmen.

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung tritt der Verfügung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 25.07.2013 zum Haushaltsplan 2013/14 (Anlage 1) in Bezug auf die nicht ausfinanzierten Investitionsmaßnahmen uneingeschränkt bei. Die Stadtvertretung nimmt zur Kenntnis, dass sich insofern folgende Planungsansätze ändern:

 

die investiven Einzahlungen und Auszahlungen in 2013:

 

Produkt

Maßnahme

Konto

Beschluss 11.4.2013

Änderung

HH-Ansatz neu

 

Nr.

Bezeichnung

EUR

EUR

EUR

11401

7104

Papierloser Sitzungsdienst

7841000

6.000

-6.000

0

7857100

27.000

-27.000

0

57100

8901

Gründung Stadtwerke

7869900

50.000

-50.000

0

25100

2303

Bauliche Investitionen an der Nikolaikirche

6814200

100.000

-15.000

85.000

6815000

25.000

0

25.000

7852200

150.000

-40.000

110.000

12600

2302

Bauliche Investitionen am Feuerwehrgebäude Stretense

6814200

60.000

-60.000

0

7852200

120.000

-120.000

0

 

die investiven Einzahlungen und Auszahlungen in 2014:

 

Produkt

Maßnahme

Konto

Beschluss 11.4.2013

Änderung

HH-Ansatz neu

 

Nr.

Bezeichnung

EUR

EUR

EUR

25100

2303

Bauliche Investitionen an der Nikolaikirche

6814200

100.000

-50.000

50.000

6815000

25.000

0

25.000

7852200

285.000

-210.000

75.000

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

5