öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 15.08.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 19:20 | Anlass: | Sitzung | |||||
FB2/129/2013 Beitrittsbeschluss zur Haushaltsverfügung | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Federführend: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | Beteiligt: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | |||||
Bearbeiter/-in: | Strumpf, Uta | |||||||
Herr Dr. Butzke gibt Ausführungen zur Beschlussvorlage und zur Verfahrensweise.
Herr Berkhahn nimmt ab 15:44 Uhr an der Sitzung teil. Es sind 24 Stadtvertreter anwesend.
In den Fraktionen wird die Beschlussvorlage aus haushaltsrechtlicher Sicht befürwortet.
Herr M. Schulz stellt als Ortsteilvertreter folgenden Änderungsantrag:
„Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam tritt der Verfügung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 25.07.2013 zum Haushaltsplan in Bezug auf die nicht ausfinanzierten Investitionsmaßnahmen mit der Einschränkung bei, dass die von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde vorgesehenen Änderungen des Planansatzes im Produkt 12600 „Bauliche Investitionen am Feuerwehrgebäude Stretense“ nicht vollzogen wird und somit der Planansatz laut Beschluss vom 11.04.2013 bei Konto 6814200 in Höhe von 60.000 Euro und bei Konto 7852200 in Höhe von 120.000 Euro bestehen bleibt.“
Auf Nachfrage erklärt Herr Galander, dass die Stadt Widerspruch gegen die Verfügung beim Landkreis einlegen muss, wenn der Antrag so angenommen wird. Das kann dann im schlimmsten Fall zu einem Rechtsstreit werden. Er empfiehlt, diese Position über den Nachtragshaushalt zu regeln. Wenn der Fördermittelantrag gestellt und eine Zusage erteilt wurde, soll das Projekt wieder in den Haushalt aufgenommen werden.
Da keine weiteren Fragen gestellt werden, wird über den Antrag des Ortsteilvertreters abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 14 |
Enthaltungen: | 2 |
Damit ist der Antrag abgelehnt und Herr Starigk lässt über die ungeänderte Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung tritt der Verfügung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 25.07.2013 zum Haushaltsplan 2013/14 (Anlage 1) in Bezug auf die nicht ausfinanzierten Investitionsmaßnahmen uneingeschränkt bei. Die Stadtvertretung nimmt zur Kenntnis, dass sich insofern folgende Planungsansätze ändern:
die investiven Einzahlungen und Auszahlungen in 2013:
Produkt | Maßnahme | Konto | Beschluss 11.4.2013 | Änderung | HH-Ansatz neu | |
| Nr. | Bezeichnung | EUR | EUR | EUR | |
11401 | 7104 | Papierloser Sitzungsdienst | 7841000 | 6.000 | -6.000 | 0 |
7857100 | 27.000 | -27.000 | 0 | |||
57100 | 8901 | Gründung Stadtwerke | 7869900 | 50.000 | -50.000 | 0 |
25100 | 2303 | Bauliche Investitionen an der Nikolaikirche | 6814200 | 100.000 | -15.000 | 85.000 |
6815000 | 25.000 | 0 | 25.000 | |||
7852200 | 150.000 | -40.000 | 110.000 | |||
12600 | 2302 | Bauliche Investitionen am Feuerwehrgebäude Stretense | 6814200 | 60.000 | -60.000 | 0 |
7852200 | 120.000 | -120.000 | 0 |
die investiven Einzahlungen und Auszahlungen in 2014:
Produkt | Maßnahme | Konto | Beschluss 11.4.2013 | Änderung | HH-Ansatz neu | |
| Nr. | Bezeichnung | EUR | EUR | EUR | |
25100 | 2303 | Bauliche Investitionen an der Nikolaikirche | 6814200 | 100.000 | -50.000 | 50.000 |
6815000 | 25.000 | 0 | 25.000 | |||
7852200 | 285.000 | -210.000 | 75.000 |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 18 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Enthaltungen: | 5 |