öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 14.02.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 19:45 | Anlass: | Sitzung | |||||
BM/314/2013 Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam über die Bemessung von Entgelten bei städtischen Veranstaltungen | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Federführend: | Bürgermeister | Beteiligt: | Bürgermeister | |||||
Bearbeiter/-in: | Seeger, Susanna | |||||||
Der Ausschuss für Finanzen stellt den folgenden Antrag:
Der § 2 Abs. 3 der Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam über die Bemessung von Entgelten bei städtischen Veranstaltungen ist wie folgt zu ändern: „Entscheidungen nach Abs. 2 trifft der/die Bürgermeister(in).“
Herr Schulz kritisiert, dass die Ortsteilvertreter nicht einbezogen wurden.
Nach den Statement der Fraktionen wird zunächst über den Antrag des Ausschusses für Finanzen abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 22 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 2 |
Damit ist der Antrag angenommen. Es wird über die geänderte Beschlussvorlage abgestimmt.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die durch einen Antrag geänderte Richtlinie der Hansestadt Anklam über die Bemessung von Entgelten bei städtischen Veranstaltungen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 24 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |