Auszug - Haushaltssatzung Städtebauliches Sondervermögen 2016 der Hansestadt Anklam   

Sitzung des Ausschusses für Finanzen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Finanzen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:28 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
Zusatz: Die Vorlagen 5, 6, und 7 werden hiermit für die Sitzung angekündigt. Die Vorlagen sind noch nicht abschließend fertiggestellt und werden daher zur Sitzung vorgelegt. Zur Informationsveranstaltung wird die Sitzung gemeinsam mit dem SBS und BSI durchgeführt. Die Einladung an den SBS und den BSI ergeht durch den jeweils zuständigen Bereich.
2016/FB2/025 Haushaltssatzung Städtebauliches Sondervermögen 2016 der Hansestadt Anklam
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Dr. Detlef Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Hirschmann, Peggy

 

 


Herr Dr. Butzke erläutert die Beschlussvorlage.

 

-          Beschlussvorschlag:

-           

-          Die Stadtvertretung beschließt den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan Städtebauliches Sondervermögen 2016 der Hansestadt Anklam und die Haushaltssatzung 2016, welche folgende Festsetzungen trifft:

 

 

1. im Ergebnishaushalt

a)                 der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf2.241.400 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf2.241.400 EUR

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

 

b)                 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

 

c)                 das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR

die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

 

 

2. im Finanzhaushalt

a)die ordentlichen Einzahlungen auf575.500 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf2.236.900 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-1.661.400 EUR

 

b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR

 

c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf2.380.300 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf870.800 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.509.500 EUR

 

d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf151.900 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  151.900 EUR

 

            festgesetzt.

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

  Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
  (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                  0  EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt

auf          0 EUR

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2012 betrug              1.422.924,33 EUR

 

 

 

§ 6 Weitere Vorschriften

 

entfällt

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2