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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Bekanntgabe und Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 4 | Masterplan Hansestadt Anklam Peeneufer Nord- und Süd | 2022/FB1/605 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt den vorliegenden „Masterplan Hansestadt Anklam Peeneufer Nord- und Süd“ als Handlungsgrundlage zur Entwicklung der städtisch geprägten Gebiete nördlich und südlich der Peene. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die daraus resultierenden Maßnahmen für die Zukunft vorzubereiten. Mit der Umsetzung einzelner Maßnahmen des Masterplanes soll zeitnah begonnen werden. Dies betrifft insbesondere auch die Sicherung und ggf. den Erwerb der notwendigen Flächen/Grundstücke/Gebäude. In einem Teilbereich des Masterplanes (das sogenannte Schwedenviertel) ist ein Bebauungsplan gesondert aufzustellen
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14.06.2022 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt den vorliegenden „Masterplan Hansestadt Anklam Peeneufer Nord- und Süd“ als Handlungsgrundlage zur Entwicklung der städtisch geprägten Gebiete nördlich und südlich der Peene.
Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die daraus resultierenden Maßnahmen für die Zukunft vorzubereiten. Mit der Umsetzung einzelner Maßnahmen des Masterplanes soll zeitnah begonnen werden. Dies betrifft insbesondere auch die Sicherung und ggf. den Erwerb der notwendigen Flächen/Grundstücke/Gebäude. In einem Teilbereich des Masterplanes (das sogenannte Schwedenviertel) ist ein Bebauungsplan gesondert aufzustellen.
Abstimmungsergebnis:
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15.06.2022 - Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Kultur | |||||||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt den vorliegenden „Masterplan Hansestadt Anklam Peeneufer Nord- und Süd“ als Handlungsgrundlage zur Entwicklung der städtisch geprägten Gebiete nördlich und südlich der Peene. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die daraus resultierenden Maßnahmen für die Zukunft vorzubereiten. Mit der Umsetzung einzelner Maßnahmen des Masterplanes soll zeitnah begonnen werden. Dies betrifft insbesondere auch die Sicherung und ggf. den Erwerb der notwendigen Flächen/Grundstücke/Gebäude. In einem Teilbereich des Masterplanes (das sogenannte Schwedenviertel) ist ein Bebauungsplan gesondert aufzustellen
Abstimmungsergebnis:
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23.06.2022 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt den vorliegenden „Masterplan Hansestadt Anklam Peeneufer Nord- und Süd“ als Handlungsgrundlage zur Entwicklung der städtisch geprägten Gebiete nördlich und südlich der Peene. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die daraus resultierenden Maßnahmen für die Zukunft vorzubereiten. Mit der Umsetzung einzelner Maßnahmen des Masterplanes soll zeitnah begonnen werden. Dies betrifft insbesondere auch die Sicherung und ggf. den Erwerb der notwendigen Flächen/Grundstücke/Gebäude. In einem Teilbereich des Masterplanes (das sogenannte Schwedenviertel) ist ein Bebauungsplan gesondert aufzustellen
Abstimmungsergebnis:
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Ö 5 | Grundsatzentscheidung über den Ankauf und die weitere Verfahrensweise zur Revitalisierung der MS "Dömitz" | 2022/FB2/251 | |||||||||
Ö 6 | Informationen des Sachgebietes | ||||||||||
Ö 7 | Sonstiges | ||||||||||
Ö 8 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.12.2021 - öffentlicher Teil | 2021/SBK/012 | |||||||||
Ö 9 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.01.2022 - öffentlicher Teil | 2022/SBK/013 | |||||||||
N 10 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.12.2021 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||
N 11 | Grundsatzbeschluss - Grundstücksverkauf an der Akazienstraße | ||||||||||
N 12 | Gewährung von Zuwendungen zur Förderung freier sozialer Aktivitäten | ||||||||||
N 13 | Gewährung von Zuwendungen zur Förderung freier sportlicher Aktivitäten | ||||||||||
N 14 | Gewährung einer Zuwendung zur Förderung freier kultureller Aktivitäten | ||||||||||
N 15 | Informationen des Sachgebietes | ||||||||||
N 16 | Sonstiges | ||||||||||
N 17 | Schließen der Sitzung | ||||||||||