2. Änderung des Bebauungsplanes 2–1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 23.10.2008 den ausgearbeiteten Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 2–1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ und die Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt. Umweltbezogene Informationen zu erforderlichen Kompensationsmaßnahmen liegen bereits vor.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen (Planzeichnung und Begründung einschließlich Umweltbericht) lagen in der Zeit vom 05.01. – 06.02.2009 in der Stadtverwaltung der Hansestadt Anklam, Burgstraße 15, Fachbereich 1, Zimmer 41 8:00 - 12:00 Uhr zur Einsicht aus.
Während dieser Frist konnten Stellungnahmen zu den Unterlagen schriftlich oder zur Niederschrift zu den angegebenen Zeiten abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt. Entsprechend § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist ein Antrag unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hinweis:
Die amtliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Anklam "Anklamer Stadtkurier", Ausgabe Dezember 2008, veröffentlicht.