6. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt" der Hansestadt Anklam
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 15.12.2011 beschlossen, dass eine 6. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt" vorgenommen wird.
Grundanliegen der geplanten Überarbeitungen der Baufelder des Bebauungsplanes 1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt" ist es, weitere Flächen für den klassischen Einfamiliehausbau bereitzustellen. Die Entwicklung der zurückliegenden Jahre hat gezeigt, ass der mehrgeschossige Wohnungsbau ab 3 Geschosse nicht mehr in dem Maße, wie ursprünglich prognostiziert, erfolgen wird.
Es gab zurückliegend zwar bereits Änderungen des Bebauungsplanes zugunsten des Einfamilienhausbaus, doch kann kaum noch auf Reserveflächen zurückgegriffen werden. Die stetige Nachfrage nach Einfamilioenhausstandorten mach eine Überplanung noch n icht bebauter Baufelder erforderlich. Die Überplanung erfolgt durch Änderungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes. Die Dauer des Bauleitplanverfahrens wird voraussichtlich ein Jahr in Anspruch nehmen, um entsprechendes Baurecht für Bauwillige zu schaffen. Nachfolgend aufgeführte Baufelder sollen aus jetziger Sicht überplant werden: 14, 18, 19, 20, 20 a, 23, 24, 27, 31 (teilweise), 31 a (teilweise), 45.
Die Baufelder befinden sich alle im Eigentum der Hansestadt Anklam. Es handelt sich bei den aufgeführten Baufeldern um solche, die im Bebauungsplanverfahren für den mehrgeschossigen Wohnungsbau vorgesehen sind bzw. entsprechende Festsetzungen oder auch feststehende Parzellierungen enthalten. Die Baufelder 18 und 19 wurden bereits im Jahr 2002 zu Einfamilienhausstandorten überplant. Durch die direkte Lage dieser Baugrundsrücke an der Lindenstraße, die sehr viel Verkehraufweis, ist es der Verwaltung bisher nicht gelungen eine Vermarktung der Grundstücke zu realisieren. Hier sollte eine Überplanung zu Gunsten von öffentlichem Grün erfolgen.
Mit der geplanten Überarbeitung wird gleichzeitig der zentrale Bereich des Mittelfeldes 1. Abschnitt bebaut. Es erfolgt eine Entwicklung von innen nach außen. Auf die Nachfrage nach Einfamilienhausstandorten kann somit weiterhin reagiert werden. Diese Verfahrensweise erscheint günstiger, als Randflächen zu bebauen oder schon eventuell in den Bereich Mittelfeld 2. Abschnitt auszuweichen.
Hinweis:
Die amtliche Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss ist amtlichen Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Anklam "Anklamer Stadtkurier", Ausgabe Mai 2012 veröffentlicht. Der Plan zur Lage des Planbereiches kann beim Fachbereich 1 eingesehen werden.