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6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 18.08.2011 beschlossen, dass eine 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorgenommen wird.

Die Änderung beinhaltet:

  1.  Die Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam mit Schreiben vom 21.07.2011 durch das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (Fläche des Bebauungsplanes 1-2006 "Industriegebiet Anklam")
  2. Ortsteil Pelsin/StretenseMit der Eingemeindung der Orte Stretense und Pelsin ergibt sich die Notwendigkeit diese Flächen in den Flächennutzungsplan aufzunehmen, da beide Orte über keinen Flächennutzungsplan verfügen.
  3. Anpassung Bebauungsplan - FlächennutzungsplanWeiterhin soll mit dem Verfahren eine Anpassung des Flächennutzungsplanes auf Grund von laufenden Bauleitplanverfahren vorgenommen werden. Entsprechend § 8 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
  4. Einarbeitung von einzelnen BauleitplanverfahrenEinzelne Bauleitplanverfahren aus der zurückliegenden Zeit zu Teilbereihen innerhalb des Flächennutzungsplanes sollen in dieser Änderung mit eingearbeitet werden.
  5. EntwicklungsprozessDen Bedürfnissen der fortgeschrittenen Zeit entsprechend bedarf es in verschiedenen Bereichen ebenfalls einer Änderung bzw. einer Anpassung.

Die Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Flächenausweisung wird im Bauleitplanverfahren den Abgeordneten zur Entscheidung vorgelegt.

Hinweis:
Die amtliche Bekanntmachung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Anklam "Anklamer Stadtkurier", Jahrgang 17, Nummer 11, erschienen am 26.10.2011, veröffentlicht.Die Unterlagen können im zuständigen Fachamt - Fachbereich 1 Bau und Immobilienmanagement, Burgstraße 15, 17389 Anklam - eingesehen werden.