Drucksache - Fin/310/2006  

Betreff: apl. Ausgabe für Grunderwerb im Unterabschnitt 7000 "Stadtentwässerung"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Stoll, Kerstin
Federführend:Amt für Finanzen Beteiligt:Amt für Finanzen
Bearbeiter/-in: Stoll, Kerstin   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
03.07.2006 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss stimmt

 

apl. Ausgaben bei den Haushaltsstellen „Stadtentwässerung/Grunderwerb“ (7000.932 000) in Höhe von 21.000 EUR und „Stadtentwässerung/Grunderwerbsnebenkosten“ (7000.932 200) in Höhe von 4.000 EUR zur Finanzierung des Grundstücksankaufs für die Maßnahme „Naturnaher Ausbau des Galgenberggrabens am Reeperstieg in Anklam“ zu. Die Haushaltsstellen sind in einem Deckungsring zu führen.

 

Die Deckung der apl. Ausgabe erfolgt aus der Haushaltsstelle „Stadtentwässerung/Zuweisungen und Zuschüsse an Zweckverbände-WBV“ (7000.983 000).

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Der Wasser- und Bodenverband „Untere Peene“ Anklam führt im Auftrag der Hansestadt Anklam die Maßnahme „Naturnaher Ausbau des Galgenberggrabens am Reeperstieg in Anklam“ durch.

 

Im Zuge dieser Baumaßnahme, deren Baubeginn voraussichtlich im September 2006 sein soll, sind zwei Teilflächen von Privatgrundstücken in einer Größe von ca. 2.581 m² betroffen. Diese Teilflächen sollen dauerhaft in Anspruch genommen werden und sind insofern von der Hansestadt Anklam anzukaufen.

 

Das Erfordernis des Ankaufs privater Flächen von Dritten war zunächst nicht bekannt, es hat sich im Rahmen der Maßnahmeplanung ergeben.

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsmittel für den Ankauf der Teilflächen für den Ausbau des Galgenberggrabens am Reeperstieg sind bisher nicht vorhanden.

 

Um die zugesagten Fördermittel rechtzeitig in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich mit dem Ausbau des Galgenberggrabens kurzfristig zu beginnen und als Grundlage dafür die Finanzierung des Grunderwerbs sicherzustellen.

 

Das städtische Bauamt hat erklärt, dass eine Deckung der 25.000 EUR Grunderwerbskosten im Rahmen einer Entnahme als APL aus den planungsseitig eingestellten 250.000 EUR der Haushaltsstelle „Stadtentwässerung/Zuweisungen und Zuschüsse an Zweckverbände-WBV“ (7000-983000) möglich ist.

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan