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Beschlussvorschlag:
dazugehörigen Beteiligungsbericht und die Haushaltssatzung 2006, die
im Verwaltungshaushalt
- die Einnahmen auf 12.877.000 EUR
- die Ausgaben auf 15.123.400 EUR
im Vermögenshaushalt
- die Einnahmen und Ausgaben auf jeweils 4.130.600 EUR
- den Gesamtbetrag der Kredite auf 1.619.700 EUR
davon für Zwecke der Umschuldung 1.619.700 EUR
- den Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen auf 150.000 EUR
- den Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.287.700 EUR
- die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 250 v.H.
für die Grundsteuer B auf 350 v.H.
für die Gewerbesteuer auf 350 v.H.
festsetzt.
2. Das nach § 45 Kommunalverfassung aufzustellende und gemäß § 2 Abs. 2, Ziffer 2
Gemeindehaushaltsverordnung dem Haushaltsplan beizufügende Investitions-
programm mit seinen Festsetzungen für die Jahre 2005 bis 2009 wird zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
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| Ansatz 2005 EUR | Ansatz 2006 EUR | VeränderungEUR |
1. | Haushaltsplan
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| - Verwaltungshaushalt Einnahmen Ausgaben |
13.893.400 15.019.000 |
12.877.000 15.123.400 |
-1.016.400 104.400 |
| - Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben | 2.621.100 | 4.130.600 | 1.509.500 |
2. | Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen davon für Umschuldung | 0 | 1.619.700 1.619.700 | 1.619.700 1.619.700 |
3. | Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen | 0 | 150.000 | 150.000 |
4.
| Höchstbetrag der Kassenkredite | 1.388.100 | 1.287.700 | -100.400 |
5. | Die Hebesätze wurden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A - Grundsteuer B - Gewerbesteuer |
250 v. H. 300 v. H. 300 v. H. |
250 v. H. 350 v. H. 350 v. H. |
0 v. H. 50 v. H. 50 v. H. |
4. Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt 2006 ist nicht ausgeglichen und weist einen Fehlbedarf in Höhe von 2.246.400 EUR auf, davon 1.125.600 EUR übernommen aus 2005 und 1.120.800 EUR neu entstehender Fehlbedarf in 2006. Auf Grund des Fehlbetrages ist zwingend ein Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten. Dieses wird der Stadtvertretung als gesonderte Vorlage vorgelegt.
Um die Einnahmesituation des Verwaltungshaushaltes zu verbessern wird unter anderem eine Erhöhung der Hebesätze der Realsteuern vorgeschlagen. Im Ergebnis der Klausurberatung am 04.01.2006 wurde der Verwaltung empfohlen, den Zeitpunkt des Haushaltsausgleiches um 1 Jahr nach hinten zu verschieben mit dem Ziel, dass dies sich in einer weniger drastischen Anhebung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer gegenüber der Fassung der 1. Lesung bemerkbar macht. Wenn überhaupt sei dies der einzige realistische Ansatz Mehrheiten für die
Verabschiedung eines Haushaltssicherungskonzeptes zustande zu bekommen. Es wird somit
vorgeschlagen den Hebesatz der Grundsteuer B von 300 auf 350 und den der Gewerbesteuer
von 300 auf 350 zu erhöhen.
Bei den Personalkosten sind die Auswirkungen des abgeschlossenen Haustarifvertrages berücksichtigt.
Die Bewirtschaftungskosten (Gruppierung 54) wurden deutlich gekürzt. Dabei wurde unterstellt, dass Seitens der Fachämter unverzüglich Schritte eingeleitet werden, die auch eine tatsächliche Senkung der Ausgaben sicherstellen und möglichst keine Erhöhung der Ansätze
im Nachtragshaushalt bzw. üpl./apl. Ausgaben im Laufe des Haushaltsjahres erforderlich machen.
5. Vermögenshaushalt
Die Erhöhung des Volumens im Vermögenshaushalt um ca. 57 % gegenüber 2005 resultiert überwiegend aus Zuführungsbuchungen zwischen dem VmH und VwH und Umschuldung von Krediten. Die tatsächlichen Investitionsleistungen im Baubereich liegen mit ca. 1,72 Mio EUR im Vergleich zu den Vorjahren auf einem relativ niedrigen Niveau.
6. Entwicklung des Schuldenstandes
Infolge des Fehlbetrages im Verwaltungshaushalt ist eine Kreditaufnahme in 2006 nicht genehmigungsfähig und somit auch nicht geplant. Die planmäßige Tilgung wird zu einer Reduzierung des Schuldenstandes per 31.12.2006 von derzeit 592 EUR/EW auf 570 EUR/EW führen. Im Verlaufe der Jahre 2007 bis 2009 sind ebenfalls keine weiteren Neuverschuldungen geplant, so dass sich die aus dem Schuldendienst ergebenden Belastungen im Verwaltungs-haushalt durch die aufgenommenen Kredite weiter verringert.
7. Entwicklung der Allgemeine Rücklage
Der Bestand der Allgemeinen Rücklage am 1.1.2006 beträgt 0.75 Mio EUR. Er wird sich planmäßig im Verlaufe des Haushaltsjahres 2006 auf 0,25 Mio EUR verringern, das entspricht der Pflichtrücklage.
8. Entwicklung der Bürgschaften
Durch die positive Entwicklung der Reduzierung der Bürgschaftshöhe ist per 31.12.2005
ein Stand der Bürgschaften in Höhe von 12,44 Mio EUR zu verzeichnen.