Drucksache - Fin/284/2006  

Betreff: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Butzke, Detlef Dr.
Federführend:Amt für Finanzen Beteiligt:Amt für Finanzen
Bearbeiter/-in: Kwasniak, Manuela   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
27.02.2006 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses abgelehnt   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
02.03.2006 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1.   Die Stadtvertretung beschließt den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan mit dem

      dazugehörigen Beteiligungsbericht und die Haushaltssatzung 2006, die              

              im Verwaltungshaushalt

- die Einnahmen auf                                                                       12.877.000 EUR

- die Ausgaben auf                                                                      15.123.400 EUR

              im Vermögenshaushalt

              - die Einnahmen und Ausgaben auf jeweils                               4.130.600 EUR

              - den Gesamtbetrag der Kredite auf                                              1.619.700 EUR

                davon für Zwecke der Umschuldung                               1.619.700 EUR             

              - den Gesamtbetrag

                der Verpflichtungsermächtigungen auf                                   150.000 EUR

              - den Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                 1.287.700 EUR

              - die Hebesätze für die Grundsteuer A auf                                            250 v.H.

                                       für die Grundsteuer B auf                                           350 v.H.

                                          für die Gewerbesteuer auf                                          350 v.H.

              festsetzt.

2.              Das nach § 45 Kommunalverfassung aufzustellende und gemäß § 2 Abs. 2, Ziffer 2

              Gemeindehaushaltsverordnung dem Haushaltsplan beizufügende Investitions-

programm  mit seinen Festsetzungen für die Jahre 2005 bis 2009  wird zustimmend zur

Kenntnis genommen.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

  1. Die Stadt Anklam hat nach § 47 (1) Kommunalverfassung M-V (KV M-V) für jedes Haushaltsjahr eine auf einem Haushaltsplan basierende Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan dokumentiert die finanzwirtschaftlichen Vorstellungen und Möglichkeiten der Stadt. Mit ihm können somit alle Vorhaben und Maßnahmen durchgeführt werden, für die die Stadtvertretung die erforderlichen Mittel bereitgestellt hat. Die Verwaltung ist an den Haushaltsplan und seine Festsetzungen gebunden.

 

  1. Der Entwurf des Haushaltsplanes 2006 wird maßgeblich beeinflusst durch die allen Stadtvertretern zur Kenntnis gegebenen  kommunalrechtliche Auflagen (Schreiben vom 13.7.2005, 7.11.2005 und 10.11.2005). Demnach war die gesamte nicht zweckgebundene Rücklage (320 TEUR) zum Ausgleich des VwH einzusetzen. Gemäß dem Erlass des Innenministers zur Erarbeitung der Haushaltspläne 2006 waren erstmalig bei nicht ausgeglichenem VwH die Erlöse aus Grundstücksverkäufen dem VwH (311 TEUR) zuzuführen. Diese werden ab dem Haushaltsjahr 2006 nicht mehr zur Deckung von Investitionen im Vermögenshaushalt zur Verfügung stehen.  

 

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2006 sieht folgende Veränderungen gegenüber dem Vorjahr vor:

 

 

 

Ansatz 2005

EUR

Ansatz 2006

EUR

Veränderung

EUR

1.

Haushaltsplan

 

 

 

 

 

- Verwaltungshaushalt

   Einnahmen

   Ausgaben

 

13.893.400

15.019.000

 

12.877.000

15.123.400

 

-1.016.400

          104.400

 

- Vermögenshaushalt

   Einnahmen und Ausgaben

2.621.100

4.130.600

1.509.500

2.

Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen

davon für Umschuldung

0

1.619.700

1.619.700

1.619.700

1.619.700

3.

Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen

0

150.000

150.000

4.

 

Höchstbetrag der Kassenkredite

1.388.100

1.287.700

-100.400

5.

Die Hebesätze wurden wie folgt

festgesetzt: - Grundsteuer A

                  - Grundsteuer B

                  - Gewerbesteuer

 

250 v. H.

300 v. H.

300 v. H.

 

250 v. H.

350 v. H.

350 v. H.

 

0 v. H.

50 v. H.

50 v. H.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Verwaltungshaushalt

 

Der Verwaltungshaushalt 2006 ist nicht ausgeglichen und weist einen Fehlbedarf in Höhe von 2.246.400 EUR auf, davon 1.125.600 EUR übernommen aus 2005 und 1.120.800 EUR neu entstehender Fehlbedarf in 2006. Auf Grund des Fehlbetrages ist zwingend ein Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten. Dieses wird der Stadtvertretung als gesonderte Vorlage vorgelegt. 

 

Um die Einnahmesituation des Verwaltungshaushaltes zu verbessern wird unter anderem eine Erhöhung der Hebesätze der Realsteuern vorgeschlagen. Im Ergebnis der Klausurberatung am 04.01.2006 wurde der Verwaltung empfohlen, den Zeitpunkt des Haushaltsausgleiches um 1 Jahr nach hinten zu verschieben mit dem Ziel, dass dies sich in einer weniger drastischen Anhebung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer gegenüber der Fassung der 1. Lesung bemerkbar macht. Wenn überhaupt sei dies der einzige realistische Ansatz Mehrheiten für die

Verabschiedung eines Haushaltssicherungskonzeptes zustande zu bekommen. Es wird somit

vorgeschlagen den Hebesatz der Grundsteuer B von 300 auf 350 und den der Gewerbesteuer

von 300 auf 350 zu erhöhen.

 

Bei den Personalkosten sind die Auswirkungen des abgeschlossenen Haustarifvertrages berücksichtigt. 

 

Die Bewirtschaftungskosten (Gruppierung 54) wurden deutlich gekürzt. Dabei wurde unterstellt, dass Seitens der Fachämter unverzüglich Schritte eingeleitet werden, die auch eine tatsächliche Senkung der Ausgaben sicherstellen und möglichst keine Erhöhung der Ansätze

im Nachtragshaushalt bzw. üpl./apl. Ausgaben im Laufe des Haushaltsjahres erforderlich machen.

 

 

5. Vermögenshaushalt

 

Die Erhöhung des Volumens im Vermögenshaushalt um ca. 57 % gegenüber 2005 resultiert überwiegend aus Zuführungsbuchungen zwischen dem VmH und VwH und Umschuldung von Krediten. Die tatsächlichen Investitionsleistungen im Baubereich liegen mit ca. 1,72 Mio EUR im Vergleich zu den Vorjahren auf einem relativ niedrigen Niveau.

 

 

6. Entwicklung des Schuldenstandes

 

    Infolge des Fehlbetrages im Verwaltungshaushalt ist eine Kreditaufnahme in 2006 nicht genehmigungsfähig und somit auch nicht geplant. Die planmäßige Tilgung wird zu einer Reduzierung des Schuldenstandes per 31.12.2006 von derzeit 592 EUR/EW  auf 570 EUR/EW führen. Im Verlaufe der Jahre 2007 bis 2009 sind ebenfalls keine weiteren Neuverschuldungen geplant, so dass sich die aus dem Schuldendienst ergebenden Belastungen im Verwaltungs-haushalt durch  die aufgenommenen Kredite weiter verringert.

 

7. Entwicklung der  Allgemeine Rücklage

 

Der Bestand der Allgemeinen Rücklage am 1.1.2006 beträgt 0.75 Mio EUR. Er wird sich planmäßig im Verlaufe des Haushaltsjahres 2006 auf 0,25 Mio EUR verringern, das entspricht der Pflichtrücklage.

 

 

                                                                                   

 

8. Entwicklung der  Bürgschaften

 

    Durch die positive Entwicklung der Reduzierung der Bürgschaftshöhe ist per 31.12.2005

    ein Stand der Bürgschaften in Höhe von 12,44 Mio EUR zu verzeichnen.