Drucksache - HuK/083/2005  

Betreff: Varianten zur weiteren Verfahrensweise mit der Schwimmhalle
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Lichtwardt, Werner
Federführend:Haupt- und Kulturamt Beteiligt:Haupt- und Kulturamt
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Empfehlung
Finanzausschuss Empfehlung
24.10.2005 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
03.11.2005 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt

 

Variante 1

 

... die Schließung der Schwimmhalle zum 30.06.2006.

 

Variante 2

 

... die Übergabe der Betreibung der Schwimmhalle an die Vereine DLRG OG Anklam e.V. und PSV Anklamer Peenerobben e.V. entsprechend eines Betriebsübergangs nach § 613 a BGB vorzunehmen, unter der ausdrücklichen vertraglichen Zusicherung, die Vereine von jeglichen Kosten, die durch den Betriebsübergang im Personalbereich liegen, freizuhalten.

 

Variante 3

 

... die Weiterführung der Betreibung der Schwimmhalle in der bisherigen Form.

 

Variante 4

 

... die Weiterführung der Betreibung der Schwimmhalle durch die Stadt unter der Voraussetzung der Stundenreduzierung von 10 h/Woche und Person der dort beschäftigten Mitarbeiter/-innen.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Im Haushalt der Hansestadt  Anklam stellt die Vorhaltung und Betreibung der Schwimmhalle einen großen Kostenfaktor dar. Um den Kostenfaktor zu minimieren wurde die Betreibung der Schwimmhalle öffentlich ausgeschrieben. Einzige Bewerber zur Übernahme der Betreibung waren die Schwimmvereine PSV Anklamer Peenerobben e.V. und die DLRG OG Anklam e.V.

 

Im Anschreiben zum vorgelegten Entwurf eines Betriebsführungsvertrages zwischen der Hansestadt Anklam und den genannten Schwimmvereinen haben diese darauf hingewiesen, dass sie zu keiner Übernahme von Arbeitskräften bereit sind. Die rechtliche Prüfung des Betriebsführungsvertrages durch die Verwaltung hat jedoch ergeben, dass hier ein Betriebsübergang nach  § 613 a BGB vorliegt und der neue Betreiber das vorhandene Personal übernehmen muss.

 

Die Ursachen zur Verweigerung der Übernahme des Personals für mindestens 1 Jahr durch die neuen Betreiber liegen neben den personenbedingten Ursachen, insbesondere in der Anzahl des Personals, sowie in der Befürchtung von auftretenden Kosten bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen, wie Anwaltskosten, Abfindungen und Nachfolgekosten durch verlorene Prozesse.

 

Wenn für die übernehmenden Vereine überhaupt eine Übernahme entsprechend des § 613 a BGB in Frage kommt, dann nur unter der ausdrücklichen vertraglichen Zusicherung der Stadt, diese Kosten zu übernehmen.

 

Aus Sicht der Stadt sind unter diesen Voraussetzungen für die Jahre 2006 und 2007 keine Einsparungen bei den Kosten für die Schwimmhalle möglich, für das Jahr 2006 sind eher noch steigende Kosten anzunehmen.

 

Die Variante 1 beinhaltet die Schließung der Schwimmhalle zum 30.06.2006. Mit der Bestätigung dieser Variante ist dem vorhandenen Personal die Kündigung noch bis zum 31.12.2005 für den Termin 30.06.2006 auszusprechen. Danach wird der Schwimmhallenbetrieb eingestellt, die danach anfallenden Kosten belaufen sich nur noch auf die Sicherung des Gebäudes. Eine eventuelle Wiedereröffnung der Schwimmhalle ist wie in ähnlich gelagerten Fällen durch eine Bürgerinitiative möglich. Die Stadt kann dann entscheiden, welchen Beitrag sie zu leisten in der Lage ist.

 

Die Variante 2 bringt kurzfristig keine Einsparungen und infolge unsicherer Rechtslage bei Klagen auch zeitlich unbestimmt.

 

Bei der Realisierung der Variante 3 bleiben die Kosten überschaubar gleichmäßig hoch und stellt ebenfalls keinen positiven Effekt für die Haushaltslage der Stadt dar.

 

Die Variante 4 hat den Vorteil, dass ab dem 30.06.2006 die Personalkosten um 25 Prozent sinken könnten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Variante 1

 

Mit Schließung der Schwimmhalle können im Jahr 2006 ohne Berücksichtigung der inneren Verrechnung ca. 53 TEUR und in den Nachfolgejahren ca. 200 TEUR eingespart werden.

 

Variante 2

 

Unter Berücksichtigung der von der Stadt zu tragenden Abfindungen ist ein Mehraufwand 2006 von ca. 84 TEUR zu erwarten. Ab 2007 können unter der Voraussetzung, dass keine rechtlichen Auseinandersetzungen erfolgen, ca. 65 TEUR eingespart werden.

 

Variante 3

 

Keine Einsparungen, Erhöhung der Personalkosten entsprechend den tariflichen Steigerungen.

 

Variante 4

 

2006 Einsparungen von ca. 17.500 EUR gegenüber 2005

2007 Einsparungen von ca. 35.000 EUR gegenüber 2005