|
|
Beschlussvorschlag:
1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sind als Anlage 1, Blatt 1 - der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
2. Die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind über das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
3. Die Stadtvertretung stellt fest, dass während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung keine Anregungen von Bürgern eingegangen sind.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hatte in der Sitzung am 12.08.2004 beschlossen, dass für das Flurstück 51/21 der Flur 11 ein Bebauungsplan aufgestellt werden sollte. Der Termin für die öffentliche Auslegung entsprechend § 3 (2) BauGB wurde im Anklamer Stadtkurier am 19.07.2005 bekannt gegeben. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 27.07. – 29.08.2005. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 19.07.2005 gesondert benachrichtigt.
Die eingegangenen Anregungen der durchgeführten Auslegung und die Abwägungsvorschläge sind als Anlagen der Vorlage beigefügt.
Anlagen:
Anlage zum Beschluss Ziffer 1: Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen