Drucksache - HuK/082/2005  

Betreff: Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Lilienthal-Denkmal
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Lichtwardt, Werner
Federführend:Haupt- und Kulturamt Beteiligt:Haupt- und Kulturamt
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
26.09.2005 
Sitzung des Finanzausschusses abgelehnt   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
03.11.2005 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung abgelehnt   
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Empfehlung
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in der HHSt. 3000-500 000 in Höhe von 60 TEUR für die Sanierung des Lilienthal-Denkmals.

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus

Minderausgaben bei der HHSt.                            9100-808000 (3.800 EUR)

Mehreinnahmen bei der HHSt.                             8100-210000 (5.200 EUR)

                                                                                    9100-206000 (1.000 EUR)

Entnahme aus der allgemeinen (9100-310000 und 9100-90000)

Rücklage über den Vermögenshaushalt              9100-280000 (50.000 EUR)

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Das Lilienthal-Denkmal bedarf einer dringenden Sanierung. Im Ergebnis eines durch die Hansestadt Anklam in Auftrag gegebenen Gutachtens wurden bereits Mittel im Haushaltsplan 2004 eingestellt. Mit den notwendigen Planungen ist ein ansässiges Ingenieurbüro beauftragt worden.

 

Im Ergebnis der Planungen hat sich herausgestellt, dass die Sanierung aus technologischen Gründen in einer Halle durchgeführt werden muss, dazu muss das Denkmal demontiert und zum Sanierungsort transportiert werden. Da sich die planerischen Arbeiten über das Jahr 2004 hinzogen, wurden die geplanten Mittel ins Soll für 2005 gestellt. Abzüglich der Planungskosten sind noch 49,1 TEUR verfügbar.

 

Nach Ausschreibung und erfolgter Submission am 14.09.2005 ergibt sich für das günstigste Angebot eine notwendige Summe von 106,1 TEUR. Damit ergibt sich ein Fehlbedarf von 57 TEUR, unter Berücksichtigung etwaiger Versicherungen bzw. unvorhersehbarer Kosten ein Fehlbedarf von 60 TEUR.

 

Vor der Auftragsentscheidung durch den Hauptausschuss am 13.10.2005 und der Auftragserteilung müssen die notwendigen Mittel abgesichert sein.

 

Bei der Beschlussfassung ist zu berücksichtigen, dass die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 50 TEUR, Maßnahmen des 2. Nachtrages, die aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden sollten, in dieser Größenordnung nicht zum Tragen kommen können. Bei Annahme des Beschlussvorschlages ist daher die Maßnahme „Abbruch Gebäude BIT“ - HHSt. 6389-950000 - nicht mehr Bestandteil des 2. Nachtrages.