Drucksache - BA/204/2004  

Betreff: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam hier: Abschließender Beschluss über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Beteiligt:Bauamt
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
01.12.2004 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt      
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam.

2. Die Begründung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan und die Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Anklam wurde mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 29.04.1998 unter Beachtung einer Maßgabe und Auflage gemäß § 6 Abs.1 BauGB i.V. § 6 Abs.3 BauGB genehmigt (Teilgenehmigung). Von der Genehmigung sind Teilflächen des Flächennutzungsplanes ausgenommen worden. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam fasste am 25.06.1998 den Beitrittsbeschluss. Die Erteilung der Genehmigung konnte nach dem Beitrittsbeschluss bekannt gemacht werden. Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Anklam ist seit dem 09.07.1998 wirksam.

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 25.06.1998 beschlossen, dass die von der Genehmigung ausgenommenen Flächen über ein gesondertes Verfahren dem Flächennutzungsplan zugeführt bzw. geändert werden. Die Hansestadt Anklam muss Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurden, nicht mehr der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorlegen. Durch das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan soll die Möglichkeit genutzt werden, Übereinstimmung hinsichtlich des Gebietstyps zwischen den Bebauungsplänen und dem Flächennutzungsplan herzustellen. Das im Jahre 2000 durchgeführte Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wurde nur bis zur öffentlichen Auslegung durchgeführt. Aufgrund anderer dringender Bearbeitungsprioritäten verbindlicher Bebauungspläne ruhte zwischenzeitlich die Bearbeitung.

Am 24.10.2002 und 28.08.2003 wurde durch die Stadtvertretung beschlossen, dass eine Teilfläche des ehemaligen ZBO-Geländes und die Erweiterung des bestehenden Lidl-Marktes in die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgenommen werden soll. Durch die Stadtvertretung wurde am 23.10.2003 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 20.11.-22.12.2003 durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden entsprechend in die Unterlagen eingearbeitet. Aufgrund der Tatsache, dass die Grundzüge der Planung für 2 Bereiche berührt wurden, gab es eine erneute Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und der dazu gehörigen Begründung. Diese fand in der Zeit vom 01.06.-02.07.2004 statt. Nunmehr liegt die abschließende Fassung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und der dazugehörigen Begründung vor. Änderungen bei den Beiplänen wurden nach der zweiten Auslegung nicht mehr vorgenommen. Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung kann die Genehmigung beantragt werden.

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam
  2. Begründung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam