Drucksache - FB1/785/2015  

Betreff: Zustimmung zur Annahme einer Spende für die Frühjahrsbepflanzungen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Manuela Kwasniak
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Kwasniak, Manuela   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
18.06.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Annahme einer zweckgebundenen Sachspende der Firma Alte Stadtgärtnerei Anklam, Inh. Garten-, Landschafts- und Tiefbau GmbH & Co.KG Anklam, in Höhe von 1.086,36 Euro für die Frühjahrsbepflanzung 2015.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Gemäß Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V Spenden annehmen, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Der § 2 KV M-V beschreibt die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Hierzu gehört u. a. auch die Entwicklung der Freizeit- und Erholungseinrichtungen.

 

Im vergangenen „Jubiläumsjahr“ wurde die Stadt zusätzlich mit Bepflanzungen geschmückt. Dadurch wurde das Erscheinungsbild der Stadt wesentlich verbessert. Da in diesem Jahr die finanziellen Mittel für zusätzliche Bepflanzungen nicht zur Verfügung stehen hat sich die Firma Alte Stadtgärtnerei entschlossen, das erforderliche Pflanzenmaterial zu spenden um auch in diesem Jahr sowohl den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt als auch den Besuchern ein ansprechendes Ambiente bieten zu können.