Drucksache - FB1/784/2015  

Betreff: Bebauungsplan 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße"
hier: 2. Änderung des Bebauungsplanes - Ausweisung der Parkmöglichkeiten
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
10.06.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
18.06.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage FB1-784-2015  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“.
  2. Die Hansestadt Anklam bestimmt, dass die Verwaltung von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Unterlagen entstehen, freizuhalten ist.
  3. Mit der Grundstücks- und Wohnungswirtschaftswirtschafts GmbH Anklam ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
  4. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt die Verwaltung das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Grundstücks-und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam stellte mit Schreiben vom 01.06.2015 den Antrag, den bestehenden rechtswirksamen Bebauungsplan zu ändern.

 

Die Antragstellerin beabsichtigt im Bereich Nicolaikirchstraße/Brüderstraße den Bau eines Parkhauses mit mindestens 260 Stellplätzen.

Hierzu ist die  Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“ der Hansestadt Anklam erforderlich. Die im Bebauungsplan festgelegten maximal 3,5 Etagen des Parkhauses mit 160 Stellplätzen reichen für den jetzigen Bedarf nicht mehr aus.

Durch den Bau des Parkhauses mit ca. 270 Stellplätzen kann  ein geordnetes Parken in mehreren Ebenen in zentraler Lage für Besucher der Hansestadt Anklam, für die Besucher der Nikolaikirche, die zum Ikareum ausgebaut wird, der Dienstleistungen und Handelseinrichtungen in der Anklamer Innenstadt ermöglicht werden.

Der Bedarf an Stellplätzen für die Bewohner der Innenstadt, vorrangig für die Quartiere 1 und 2, soll mit der erhöhten Anzahl von Stellflächen abgedeckt werden. Damit soll auch eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Innenstadt mit einer Festigung der Wohnfunktion erreicht werden. Gleichzeitig dient das größere Parkhaus zu Sicherstellung von Parkmöglichkeiten für das Hotel „ Zur Post“.

 

Der rechtswirksame  Bebauungsplan in der 1. Änderung weist den Bereich bereits als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ – Parkhaus aus.

 

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes sollen nicht wie in der 1. Änderung ausgewiesen 160 Stellplätze, sondern wie bereits erklärt 260 Stellplätze entstehen.

 

Dies stellt einen Eingriff in die bestehenden Baurechte der 1. Änderung dar.

Es ist also notwendig, den Bebauungsplan an dieser Stelle zu ändern.

 

Mit der Zustimmung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes wird das entsprechende Bauleitplanverfahren eingeleitet, öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange angefordert und somit die Baurechte für die Entstehung von 260 Stellplätzen vorbereitet.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Übersichtsplan des Änderungsbereiches

Antrag der GWA

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage FB1-784-2015 (1303 KB)