Drucksache - FB1/774/2015  

Betreff: Bebauungsplan 1 - 2005 der Stadt Anklam "Errichtung eines Aldi-Marktes" in der Silostraße
hier: 1. Änderung des Bebauungsplanes - Abriss und Neubau des Aldi - Marktes
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
15.04.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.04.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Antrag der BGB - Grundstücksgesellschaft Herten Übersichtsplan  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes 1 – 2005 „Errichtung eines Aldi-Marktes“ in der Silostraße.
  2. Die Hansestadt Anklam bestimmt, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Unterlagen bzw. erforderlichen Gutachten entstehen, freigehalten wird.
  3. Mit der BGB – Grundstücksgesellschaft Herten Hohewaldstr. 345-349 in 45699 Herten ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
  4. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt die Verwaltung das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.

 

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

 

Die BGB – Grundstücksgesellschaft Herten stellte mit Schreiben vom 10.03.2015 den Antrag, den bestehenden rechtswirksamen Bebauungsplan zu ändern. Die Änderung beinhaltet den Abriss und den Neubau, sowie die Erhöhung der Verkaufsfläche um 100 m² auf max. 1400 m².

 

Der Flächennutzungsplan in seiner rechtswirksamen 1. Änderung vom 20.07.2005 weist den Bereich entsprechend § 1, Abs.1, Nr. 10 Baunutzungsverordnung als Sondergebiet aus. Diese Flächenausweisung entspricht einer grundsätzlichen Nutzung eines Einzelhandelsmarktes.

 

Um das beantragte Verfahren zu realisieren, sind Baurechte zu schaffen. Die Schaffung der Baurechte kann nur über ein entsprechendes Bauleitplanverfahren erfolgen.

 

Mit der Zustimmung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes wird das entsprechende Bauleitplanverfahren eingeleitet, öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange angefordert und somit die Baurechte für die Errichtung eines neuen Aldi – Marktes vorbereitet.

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

-          Antrag der BGB-Grundstücksgesellschaft Herten

-          Übersichtsplan

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der BGB - Grundstücksgesellschaft Herten Übersichtsplan (938 KB)