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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Die BGB – Grundstücksgesellschaft Herten stellte mit Schreiben vom 10.03.2015 den Antrag, den bestehenden rechtswirksamen Bebauungsplan zu ändern. Die Änderung beinhaltet den Abriss und den Neubau, sowie die Erhöhung der Verkaufsfläche um 100 m² auf max. 1400 m².
Der Flächennutzungsplan in seiner rechtswirksamen 1. Änderung vom 20.07.2005 weist den Bereich entsprechend § 1, Abs.1, Nr. 10 Baunutzungsverordnung als Sondergebiet aus. Diese Flächenausweisung entspricht einer grundsätzlichen Nutzung eines Einzelhandelsmarktes.
Um das beantragte Verfahren zu realisieren, sind Baurechte zu schaffen. Die Schaffung der Baurechte kann nur über ein entsprechendes Bauleitplanverfahren erfolgen.
Mit der Zustimmung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes wird das entsprechende Bauleitplanverfahren eingeleitet, öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange angefordert und somit die Baurechte für die Errichtung eines neuen Aldi – Marktes vorbereitet.
Anlagen:
- Antrag der BGB-Grundstücksgesellschaft Herten
- Übersichtsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag der BGB - Grundstücksgesellschaft Herten Übersichtsplan (938 KB) |