Drucksache - CDU/029/2015  

Betreff: Rücknahme der geänderten Hauptstraßenführung an der Einmündung Pasewalker Straße/Bahnhofstraße
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Steffen Gabe
Federführend:Fraktion CDU Beteiligt:Fraktion CDU
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.03.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung abgelehnt   
Anlagen:
Anlage 4  
Anlage 1  
Anlage 2  
Anlage 3  
Anlage 5  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, die Beschlussvorlage FB1/428/2010 vom 27.12.2010 bezüglich der Zielsetzung, die „Verkehrsorganisation am Knoten Pasewalker Straße/Bahnhofstraße durch geänderte Vorfahrtsregelung (zu) überarbeiten“, aufzuheben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Herstellung des ursprünglichen Zustandes erfolderlich Anordnung einzuholen und die Umsetzung der Maßnahme zeitnah zu veranlassen.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Mit Änderung der Hauptstraßenführung Pasewalker Straße/Bahnhofstraße wird der Verkehr von der Pasewalker Straße über die abknickende Hauptstraße auf die Bahnhofstraße geführt. Diese endet im Einfahrtsbereich der Tankstelle am Hafen als untergeordnete Straße an einem Stop-Schild. Da eine weiterführende Ausschilderung an dieser Stelle nicht vorgenommen wurde, ist es den ortsunkundigen Verkehrsteilnehmern nicht möglich, sich über den weiteren Verlauf der Ortsdurchfahrt zu informieren. Sie werden zwangsweise in den Altstadtbereich geführt welcher ursprünglich möglichst verkehrsarm gestaltet werden sollte. Durch die Änderung der Hauptstraßenführung wurde hier also das Gegenteil bewirkt. Es  kommt vermehrt zu Staus im Bereich der Tankstelleneinfahrt, da wartende Kraftfahrzeuge, welche beabsichtigen auf das Tankstellengelände zu fahren, diesen Bereich versperren.

 

Gemäß dem „Handbuch der verkehrssicheren Straßengestaltung“, herausgegeben von der Beratungsstelle für Schadensverhütung des HUK-Verbandes in Zusammenarbeit mit der Polizei-Führungsakademie und dem Bundesminister für Verkehr darf die abknickende Vorfahrt nur ausnahmsweise gegeben werden, in der Regel nur dann, wenn der Verkehr in dieser Richtung soviel stärker ist, dass er sich ohnehin durchzusetzen beginnt. Dies war und ist im vorliegenden Fall nicht zu verzeichnen. Eine private Verkehrszählung an dieser Stelle ergab, dass 80 % der Fahrzeuge auf der Pasewalker Straße verbleiben und nicht der abknickenden Hauptstraße folgen. Dies deckt sich mit dem Ergebnis der durchgeführten Dauerzählungen der Knotenströme.

Weiter wird ausgeführt, dass bei der Wahl der bevorrechtigten Straße der Straßencharakter, die Verkehrsbelastung, die übergeordnete Verkehrslenkung und der optische Eindruck der Straßenbenutzer zu berücksichtigen sind.  Keiner dieser Punkte fand bei der Entscheidung an dieser Stelle eine Änderung der Hauptstraßenführung vorzunehmen Berücksichtigung. Dem Nutzer der Pasewalker Straße stellt sich aus beiden Richtungen deren Straßenverlauf optisch als Hauptstraßenverlauf dar. Daran ändern weder die geänderte Fahrbahnmarkierung, die aufgestellten Leitborde noch die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 Km/h etwas.

 

Nach Auskunft der Polizei ereigneten sich auf Grund der neuen Situation seit der Änderung acht Verkehrsunfälle. Dabei handelte es sich in vier Fällen um Auffahrunfälle und in weiteren vier Fällen um sogenannte Abbiegeunfälle. Hinzu kommt die Beschädigung des Geländers wegen des eingeschränkten Kurvenradius durch einen Schwertransporter. Durch einen 5. Unfall gleicher Art (Auffahr- bzw. Abbiegeunfall) muss dieser Bereich seitens der Polizei als Unfallschwerpunkt eingestuft werden.

 

Die Änderung der Hauptstraßenführung verursachte nach Auskunft durch den Fachbereich Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Kosten in Höhe von 40.926,68 Euro.

 

Die Höhe der monatlich anfallenden Kosten wird mit ca. 350,00 Euro angegeben.

 

Ein Rückbau des Hauptstraßenverlaufs auf den ursprünglichen Zustand kann, entgegen den Ausführungen der Verwaltung, mit minimalem Aufwand erfolgen. Eine Rückverlegung des Radweges und das Entfernen der Schutzgeländer sind nicht erforderlich. Ebenso kann die angelegte Fußgängerinsel in der Bahnhofstraße erhalten bleiben. Notwendig wäre lediglich die Fahrbahnmarkierung und die Beschilderung zu ändern, sowie die Leitborde zu entfernen.

Mit Erledigung der Herstellung des alten Zustandes entfallen alle Kosten und die Gefahr, hier einen Unfallschwerpunkt zu schaffen.

Die Änderung hat weder dazu beigetragen, dass der Verkehr an dieser Stelle sicherer wird noch zu einem besseren Verkehrsfluss geführt. Die Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Anklam, der Berufspendler und der anderen Verkehrsteilnehmer unterstützt diese Beschlussvorlage und erwartet deren kurzfristige Umsetzung.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 - Beschlussvorlage FB1/428/2010

Anlage 2 - Antwortschreiben vom 27.06.2014 von Frau Thurow

Anlage 3 - Beschlussvorlage CDU/025/2014

Anlage 4 - Vorläufiger Protokollauszug des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilien-management vom 08.10.2014

Anlage 5 - Beschlussvorlage CDU/027/2014

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 4 (1099 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 1 (2334 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 2 (1468 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 3 (532 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 (83 KB)