Drucksache - BM/410/2015  

Betreff: Neufassung des Gesellschaftsvertrages der REMONDIS Vorpommern GmbH
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
02.03.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.03.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 22 Abs.3 Nr.10 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) als Ergänzung im § 2 des Gesellschaftsvertrages der REMONDIS Vorpommern GmbH die Formulierung Handeln und Makeln von Abfällen".

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die REMONDIS Vorpommern GmbH befindet sich derzeit in einem Zertifizierungsverfahren als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Diese Zertifizierung erfolgt regelmäßig alle zwei bis drei Jahre. Im Rahmen dieses Zertifizierungsverfahrens ist nunmehr offenbar geworden, dass die Gesellschaft des Handelns und Makelns nicht zertifiziert ist, da dies von § 2 des Gesellschaftsvertrages bislang nicht eindeutig umfasst war. Es entsprach daher der ausdrücklichen Empfehlung der zertifizierenden Stelle, hier den Gesellschaftsvertrag entsprechend anzupassen, da andernfalls die Zertifizierung hierauf nicht erstreckt werden kann.

 

Die OWD GmbH, an der der Landkreis beteiligt ist, hat im Jahr 2003 eine gemischt wirtschaftliche Gesellschaft, die Ostmecklenburgisch-Vorpommersche Abfallbehandlungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH (ABG), r die Errichtung und den Betrieb der Restabfallbehandlungsanlage gegründet. An der Gesellschaft sind zu 49% der Geschäftsanteile private Partner beteiligt und zu 51% die OVVD, so dass der Landkreis Vorpommern-Greifswald mittelbar über die OVVD hier auch Anteile lt.

 

Zum Betrieb der Restabfallbehandlungsanlage hat die ABG Lieferverträge abgeschlossen . Diese Lieferverträge verpflichten die jeweiligen Entsorger, Abfallmengen der ABG anzudienen. Die REMONDIS Vorpommern GmbH benötigt daher zur Erlangung der Zertifizierung im Hinblick auf die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der ABG mbH die entsprechende Erweiterung des Gesellschaftszweckes unter § 2 des Gesellschaftsvertrages.

 

Die Formulierung im § 2 des Gesellschaftsvertrages zum Gegenstand des Unternehmens lautet dann:

Gegenstand des Unternehmens sind Entsorgungs- und Dienstleistungen in folgenden Bereichen:

  • Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbemüll,
  • Sperrmüllabfuhr,
  • kalienabfuhr
  • Straßenreinigung mit Kehrmaschinen,
  • Kanalreinigung,
  • Deponiebetreibung,
  • Containerdienste,
  • Instandsetzung von Kommunalfahrzeugen,
  • Druckereileistungen,
  • Wertstofferfassung,
  • Sondermüllerfassung,
  • Handeln und Makeln von Abfällen.

 

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald ist an der Gesellschaft mit 22,76 % und die Hansestadt Anklam mit 8,8 % beteiligt. 68,44 % der Geschäftsanteile lt die REMONDIS Kommunale Dienste Nord GmbH. Gemäß § 22 Abs.3 Nr.10 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg­ Vorpommern ist die Stadtvertretung zu befassen.

 

Für den Gesellschaftsvertrag der REMONDIS Vorpommern GmbH wurde weiterer Anpassungs­ und Änderungsbedarf festgestellt. Um jedoch den Termin der Zertifizierung nicht zu gefährden, werden diese Änderungen in einem zweiten Schritt nach einer weiteren Gesellschafterversammlung der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Kreistag Vorpommern-Greifswald hat der Neufassung des Gesellschaftervertrages am 23.02.2015 zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen: