Drucksache - FB3/136/2015  

Betreff: Genehmigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhungen der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Bierwerth, Dirk
Federführend:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste Beteiligt:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
Bearbeiter/-in: Duchert, Gabriele   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
13.04.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.04.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt rückwirkend zum 01.01.2014 die von der

Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhungen der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige

Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Anklam

 

Funktion                                   bisherige             zulässiger Höchstsatz   Aufwandsentschädigung

                                                Aufwandsent-     gemäß                            ab 01.01.2014

                                                schädigung        FwEntschVO M-V                                                             

 

Gemeindewehrführer                    127,00 €                200,00 €                      200,00 €

stellv. Gemeindewehrführer            64,00 €                100,00 €                      100,00 €

Jugendwart                                   12,80 €            keine Vorgaben                 20,00 €

Zugführer (2 x)                              14,10 €                     -                              20,00 €

Gruppenführer (5 x)                       12,80 €                     -                              15,00 €

Maschinisten (7 x)                         12,80 €                     -                              15,00 €

Ltr. Vorbeug. Brandschutz             12,80 €                     -                              15,00 €

Ltr. Ehrenabteilung                        12,80 €                     -                              15,00 €

Kassenwart                                    0,00 €                     -                                7,50 €

Einsatzkraft pro Einsatz                  3,00 €                     -                                5,00 €       

 

 

 

Zum 01.01.2014 trat eine neue Feuerwehrentschädigungsverordnung für das Land Mecklenburg-

Vorpommern in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wurde die Verordnung über die Entschädigung

von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren vom 07.09.2000 aufgehoben. Diese Rechts-

vorschrift war überarbeitungsbedürftig, weil die Beträge noch in DM ausgewiesen waren und ein

Inflationsausgleich noch nicht erfolgt war.

 

Mit der derzeit geltenden Regelung in der Hansestadt Anklam werden nicht nur die Auslagen

und Aufwendungen der im Ehrenbeamtenverhältnis stehenden Funktionsinhaber ersetzt, Aufwands-

entschädigungen erhalten auch die Vorstandsmitglieder, die Maschinisten und die Einsatzkräfte.

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sind zwar ehrenamtlich tätig, aus ihren Dienst dürfen

ihnen aber auch keine Nachteile entstehen.

Aufwendungen entstehen den Kameraden beispielsweise durch die Teilnahme an Besprechungen,

Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung auf Ausbildungsmaßnahmen, Fahrzeugpflege, Anfahrt zum

Gerätehaus im Alarmfall, Reinigung der privaten Bekleidung usw.

Den Anspruch auf den Ersatz der Auslagen regelt das Brandschutzgesetz mit dem § 11 Abs. 1.

Auf der Vorstandssitzung der Feuerwehr am 03.02.2015 wurden die zwischen dem Fachbereich 3

und dem Wehrführer abgestimmten monatlichen Beträge, die den Stadtvertretern zur Beschluss-

fassung vorgelegt werden sollen, abschließend erläutert.

Die Zuständigkeit der Gemeindevertretung ergibt sich aus § 4 Abs. 1 der Feuerwehrentschädi-

gungsverordnung.     

Die Anhebung der Entschädigungsbeträge für die Funktionsinhaber sind mit Mehraufwendungen

seitens der Hansestadt Anklam in Höhe von ca. 2.000,00 € verbunden.

Die Mehrausgaben für die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Einsatzkräfte können

nur geschätzt werden, weil sie einsatzabhängig sind. Unter Berücksichtigung der Statistiken der

Vorjahre könnten sie bei 3.600,00 € liegen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt rückwirkend, weil es die Kameraden nicht zu vertreten haben,

dass der Fachbereich 3 im Jahre 2014 permanent unterbesetzt und durch die Organisations-

untersuchung zusätzlich belastet war.