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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt rückwirkend zum 01.01.2014 die von der
Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhungen der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr.
Sachdarstellung:
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Anklam
Funktion bisherige zulässiger Höchstsatz Aufwandsentschädigung
Aufwandsent- gemäß ab 01.01.2014
schädigung FwEntschVO M-V
Gemeindewehrführer 127,00 € 200,00 € 200,00 €
stellv. Gemeindewehrführer 64,00 € 100,00 € 100,00 €
Jugendwart 12,80 € keine Vorgaben 20,00 €
Zugführer (2 x) 14,10 € - 20,00 €
Gruppenführer (5 x) 12,80 € - 15,00 €
Maschinisten (7 x) 12,80 € - 15,00 €
Ltr. Vorbeug. Brandschutz 12,80 € - 15,00 €
Ltr. Ehrenabteilung 12,80 € - 15,00 €
Kassenwart 0,00 € - 7,50 €
Einsatzkraft pro Einsatz 3,00 € - 5,00 €
Zum 01.01.2014 trat eine neue Feuerwehrentschädigungsverordnung für das Land Mecklenburg-
Vorpommern in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wurde die Verordnung über die Entschädigung
von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren vom 07.09.2000 aufgehoben. Diese Rechts-
vorschrift war überarbeitungsbedürftig, weil die Beträge noch in DM ausgewiesen waren und ein
Inflationsausgleich noch nicht erfolgt war.
Mit der derzeit geltenden Regelung in der Hansestadt Anklam werden nicht nur die Auslagen
und Aufwendungen der im Ehrenbeamtenverhältnis stehenden Funktionsinhaber ersetzt, Aufwands-
entschädigungen erhalten auch die Vorstandsmitglieder, die Maschinisten und die Einsatzkräfte.
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sind zwar ehrenamtlich tätig, aus ihren Dienst dürfen
ihnen aber auch keine Nachteile entstehen.
Aufwendungen entstehen den Kameraden beispielsweise durch die Teilnahme an Besprechungen,
Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung auf Ausbildungsmaßnahmen, Fahrzeugpflege, Anfahrt zum
Gerätehaus im Alarmfall, Reinigung der privaten Bekleidung usw.
Den Anspruch auf den Ersatz der Auslagen regelt das Brandschutzgesetz mit dem § 11 Abs. 1.
Auf der Vorstandssitzung der Feuerwehr am 03.02.2015 wurden die zwischen dem Fachbereich 3
und dem Wehrführer abgestimmten monatlichen Beträge, die den Stadtvertretern zur Beschluss-
fassung vorgelegt werden sollen, abschließend erläutert.
Die Zuständigkeit der Gemeindevertretung ergibt sich aus § 4 Abs. 1 der Feuerwehrentschädi-
gungsverordnung.
Die Anhebung der Entschädigungsbeträge für die Funktionsinhaber sind mit Mehraufwendungen
seitens der Hansestadt Anklam in Höhe von ca. 2.000,00 € verbunden.
Die Mehrausgaben für die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Einsatzkräfte können
nur geschätzt werden, weil sie einsatzabhängig sind. Unter Berücksichtigung der Statistiken der
Vorjahre könnten sie bei 3.600,00 € liegen.
Die Beschlussfassung erfolgt rückwirkend, weil es die Kameraden nicht zu vertreten haben,
dass der Fachbereich 3 im Jahre 2014 permanent unterbesetzt und durch die Organisations-
untersuchung zusätzlich belastet war.