Drucksache - BM/409/2015  

Betreff: Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
03.03.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.03.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung bestellt Frau Evelin Steiner zur Gleichstellungsbeauftragten der Hansestadt Anklam mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 8 Wochenstunden für den Zeitraum von 5 Jahren.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 41 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und § 9 Absatz 1 der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam ist in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte für fünf Jahre zu bestellen.

 

Ab dem 01.01.2015 war Frau Eva Dinse mit Beschluss (Vorlage BM/367/2014) der Stadtvertretung vom 08.05.2014 als Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Anklam bereits bestellt gewesen.

 

Durch die Aufhebung der Bestellung von Frau Dinse auf der Stadtvertretersitzung der Hansestadt Anklam am 12.03.2015 wird die Neubestellung einer Gleichstellungsbeauftragten erforderlich.

 

Auf eine erneute Ausschreibung wurde nach Rücksprache mit dem Personalrat verzichtet, da es in der Vergangenheit auf interne Ausschreibungen keine Bewerbungen gegeben hatte.

 

Frau Evelin Steiner hat sich bereit erklärt, die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten zu übernehmen.

 

Zu den Aufgaben von Frau Steiner in Sachgebiet Stadtmarketing, Bildung und Soziales gehören bisher die Aufgabenbereiche Tourismus und Wirtschaftsförderung.

 

Aus Sicht der Dienststelle ist Frau Evelin Steiner sowohl persönlich wie auch fachlich geeignet, als Gleichstellungsbeauftragte zu arbeiten. Die erforderliche Freistellung von Aufgaben zur Wahrnehmung der Aufgaben der Gleichstellung kann durch die Dienststelle sichergestellt werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine