Drucksache - BM/408/2015  

Betreff: Aufhebung der Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
03.03.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.03.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Aufhebung der Bestellung von Frau Eva Dinse als Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Anklam.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 41 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und § 9 Absatz 1 der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam ist in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte für jeweils fünf Jahre zu bestellen.

 

Ab dem 01.01.2015 ist Frau Eva Dinse mit Beschluss (Vorlage BM/367/2014) der Stadtvertretung vom 08.05.2014 als Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Anklam bestellt. Aus Sicht der Dienststelle ist Frau Eva Dinse sowohl persönlich wie auch fachlich geeignet, als Gleichstellungsbeauftragte zu arbeiten.

 

Die durchschnittliche wöchentliche  Arbeitszeit für die Wahrnehmung der Aufgaben der Gleichstellung beträgt 8 Stunden. Im Umfang dieser Zeitanteile ist die Dienststelle verpflichtet, Frau Dinse von anderen Aufgaben – für die Arbeitsabläufe sinnvoll – freizustellen.

 

Zu den Aufgabengebieten von Frau Dinse im Sachgebiet Stadtmarketing, Bildung und Soziales gehören die Bereiche Sport, Senioren, Jugend, Bildung und Prävention. Dabei nimmt die Schulverwaltung in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den Ämtern des Landkreises Vorpommern-Greifswald und den Schulaufsichtsbehörden, ebenso wie der enge Kontakt zu den Schulleitern der in Trägerschaft der Hansestadt Anklam befindlichen Schulen hier einen breiten Raum im Tätigkeitsfeld von Frau Dinse ein, der aus Sicht der Dienststelle als einziger Bereich geeignet ist, aus dem Tätigkeitsfeld von Frau Dinse herausgelöst zu werden.

 

Selbstkritisch muss an dieser Stelle zweifellos eingeräumt werden, dass die Dienststelle nicht in der Lage war, die erforderlichen Zeitanteile für die Gleichstellung zur Verfügung zu stellen. Es ist nicht gelungen, Frau Dinse von anderen Aufgaben in der Weise zu entbinden bzw. zu entlasten, dass das zu einer Freisetzung von durchschnittlich 8 Wochenstunden geführt hätte. Erschwerend kam dabei hinzu, dass die Stelleninhaberin nur verkürzt, d. h. in Teilzeit mit 35 Stunden in der Woche arbeitet. Eine Rechtfertigung für die Dienststelle ergibt sich daraus jedoch nicht, was die nicht gelungene inhaltliche Umsetzung des Beschlusses betrifft.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Frau Eva Dinse zu keiner Zeit in ihrer Tätigkeit für die geschilderte Situation verantwortlich war. Über die Möglichkeit der Aufhebung der Bestellung wurde sehr eingehend beraten und eine Umsetzung nur für den Fall des gegenseitigen Einvernehmens in Betracht gezogen. Dieses notwendige Einvernehmen liegt nunmehr sowohl von Frau Dinse als auch von der Dienststelle vor. Es wurde auch daran geknüpft, dass sichergestellt werden kann, dass die Aufgaben der Gleichstellung durch eine andere Mitarbeiterin wahrgenommen werden.

 

Die Aufhebung der Bestellung bedarf eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder der Stadtvertretung, d. h. 17 Stimmen dafür.

 

Durch die Aufhebung der Bestellung von Frau Dinse auf der Stadtvertretersitzung der Hansestadt Anklam am 12.03.2015 wird die Neubestellung einer Gleichstellungsbeauftragten erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine