Drucksache - FB1/762/2015  

Betreff: Einreichung eines Antrages auf Förderung eines Klimaschutzmanagers und Sicherstellung der personellen Ressourcen zur Absicherung der Aufgabe
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bienert, Susan   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
02.03.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
04.03.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement      
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.03.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Einreichung eines Antrages auf Förderung eines Klimaschutzmanagers und die Sicherstellung der personellen Ressourcen zur Absicherung der Aufgabe.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Hansestadt Anklam hat in Ihrem Integrierten Energie – und Klimaschutzkonzept eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen, die die Stadt zur Erreichung der Energie-, Effizienz- und Klimaziele umsetzen möchte.

Das vorliegende Klimaschutzkonzept ist Grundlage für die zukünftige Ausrichtung der Stadt Anklam und Basis für die Inanspruchnahme von Fördermitteln für viele geplante Projekte.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUD) hat mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative“ ein Förderinstrument geschaffen,

welches die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes mit umfassenden Fördermöglichkeiten unterstützt.

Für die Realisierung der Maßnahmen aus dem Energie – und Klimaschutzkonzept sowie der Fortschreibung besteht als erstes die Möglichkeit für drei Jahre eine Förderung für einen Klimaschutzmanager(m/w) zu beantragen, diese Zeit kann als Anschlussvorhaben noch für zwei weitere Jahre verlängert werden.

Die Hansestadt Anklam möchte nach Einreichung des bestätigten Integrierten Energie – und Klimaschutzkonzeptes  einen Antrag auf Förderung eines Klimamanagers (m/w) ab den 01.09.2015 einreichen.

Der Klimaschutzmanager (m/w) soll während seiner Tätigkeit wesentliche Teile des Konzeptes umsetzen und koordinieren sowie das Controlling übernehmen, da die Realisierung einzelner, selektierter Maßnahmen für die Bewertung der Klimaschutzaktivitäten einer Kommune nicht ausreichend sind.

Der Klimaschutzmanager (m/w) informiert sowohl verwaltungsintern als auch extern über das Klimaschutzkonzept, steuert und initiiert aufbauend auf dem Energie- und Klimaschutzkonzept Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung wichtiger Akteure.

Eine wesentliche Aufgabe besteht in der Informations-, Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Moderation und Management zur Umsetzung des Gesamtkonzepts.

Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe, die Stadtentwicklung und in der Gesamtheit der kommunalen Entscheidungen zu integrieren.

 

Für die Aufgabenwahrnehmung durch einen Klimaschutzmanager (m/w) werden Sach- und Personalausgaben für Fachpersonal gefördert, das im Rahmen des Projektes bei der Stadt Anklam zusätzlich benötigt wird und die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes übernimmt.

Durch den Antragsteller sind die Eigenmittel für den Planungszeitraum vom 01.09.2015 bis zum 31.08.2018 bereitzustellen.

 

Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen aus dem Integrierten Energie – und Klimaschutzkonzept sowie die notwendigen Investitionsmaßnahmen liegen in der Verantwortung der Hansestadt Anklam und unterliegen der separaten Beschlussfassung der entsprechenden Gremien.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bereitstellung der Eigenmittel für einen Planungszeitraum vom 01.09.2015 bis 31.08.2018

in Höhe von gesamt  30.000,00 EUR.