Drucksache - IfA/026/2015  

Betreff: Einheitliches Leitsystem in der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fraktion IfA Beteiligt:Fraktion IfA
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
03.03.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
04.03.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement      
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.03.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Verwaltung zu beauftragen, für die Hansestadt Anklam ein Konzept für ein „Hinweissystem zur Orientierung im öffentlichen Raum“ zu erarbeiten. Dieses Konzept ist mit den anfallenden finanziellen Aufwendungen zu unterlegen. Es soll bis zum 30. August 2015 den Fachausschüssen und der Stadtvertretung zur weiteren Beratung vorgelegt werden.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Mit einer qualifizierten Ausschilderung in der Hansestadt Anklam geben wir Gästen und Mitbürgern ein gutes Gefühl. Ein funktionierendes Orientierungs- und Leitsystem vermittelt einen bleibenden ersten Eindruck und ist wichtiger Ausdruck von Gastfreundlichkeit, wie auch Bürgerfreundlichkeit.

Es sollen folgende Bereiche einbezogen werden:

- öffentliche Gebäude
- Sehenswürdigkeiten
- Kultureinrichtungen
- Sporteinrichtungen
- Beherbergungsbetriebe
- Gastronomie
- sonstige Unternehmen

Das Leitsystem kann und soll jederzeit erweiterbar sein um Aktualisierungen vornehmen zu können. Es ersetzt die bereits vorhandenen Schilder, ggf. amtliche Hinweisschilder und dient der Vereinheitlichung. Nach der Erarbeitung des Konzeptes, werden die Fachausschüsse über das Ergebnis informiert und über die Umsetzung bzw. den möglichen Umfang der Umsetzung beraten. Hierzu ist es zwingend erforderlich, dass detaillierte Kosten dargestellt werden und Fördermöglichkeiten aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln in Betracht gezogen werden.  Der Fachbereich 1 – Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement sollte federführend, in enger Abstimmung mit dem Sachgebiet 0.1 Stadtmarketing, Bildung und Soziales, o.g. Papier erarbeiten.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Derzeit keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.