Drucksache - FB2/154/2015  

Betreff: Haushaltsplan 2015/16 der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
02.03.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen geändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
03.03.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
04.03.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement      
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.03.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   
Anlagen:
Haushaltsplan 2015/2016 - Band 1  
Haushalt 2015/2016 - Band 2  
Planungsdaten  
Ergänzung Planungsdaten  
Information Band 2  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den in Band I und II beiliegenden Haushaltsplan 2015/16  einschließlich Haushaltssatzung, Anlagen und Stellenplan unter der Maßgabe, dass die Beschlüsse des Haushaltssicherungskonzeptes HSK 2013-3. Fortschreibung (DS FB2/153/2015) –soweit sie die Jahre 2015 und 2016 betreffen-  wesentliche Bestandteile des vorliegenden Beschlusses sind und in die auszufertigende Fassung des Haushaltsplanes 2015/16 sowie der Haushaltssatzung 2015/16 einzuarbeiten sind.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

  1. Die Stadt Anklam hat entsprechend §§ 45- 47 (1) Kommunalverfassung M-V (KV M-V) für jedes Haushaltsjahr eine auf einem Haushaltsplan basierende Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan dokumentiert die finanzwirtschaftlichen Vorstellungen und Möglichkeiten der Stadt. Mit ihm können Vorhaben und Maßnahmen durchgeführt werden, für die die Stadtvertretung die erforderlichen Mittel bereitgestellt hat und gegebenen Falls erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigungen erteilt worden sind. Die Verwaltung ist an den Haushaltsplan und seine Festsetzungen gebunden.

 

      Aufgrund der guten Erfahrungen im Zeitraum 2013/2014 legt die Verwaltung auch für die Jahre 2015 und 2016 einen Doppelhaushalt gemäß § 45 (2) KV M-V zur Beschlussfassung vor. Damit werden folgende Ziele verfolgt:

  •       Erhöhung der Sicherheit in Bezug auf die Durchführung von Investitionen für die Verwaltung und für Dritte (Fördermittelgeber, Bauunternehmen, Banken)
  •        Erhöhung der Sicherheit in Bezug auf die Auszahlung von Zuwendungen an Dritte
  •       Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die Haushaltsplanung
  •       Reduzierung des Befassungsaufwandes der Stadtvertretung für die Haushaltsplanung

 

  1. Sowohl der Ergebnishaushalt als auch der Finanzhaushalt sind in den Haushaltsjahren und im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum nicht ausgeglichen. Der Ergebnishaushalt 2015 weist einen Fehlbedarf in Höhe von -7.424.400 EUR, der in 2016 einen Fehlbedarf in Höhe von -3.467.600 EUR auf. Der Finanzhaushalt weist einen Fehlbedarf beim Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen abzüglich planmäßiger Tilgung in Höhe von -5.800.000 EUR in 2015 und -1.824.000 EUR in 2016 auf. Tendenziell zeichnen sich bei einer unterstellten Normalisierung der Gewerbesteuereinzahlungen im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum leichte Verbesserungen ab.

 

  1. Wesentliche Ursachen der defizitären Haushaltslage sind:
  •           eine generell unzureichende Finanzausstattung kreisangehöriger Kommunen durch das Land
  •           die generelle Strukturschwäche der Region
  •           in 2015 drastischer Rückgang des Gewerbesteueraufkommens auf unter 50 % bei gleichzeitiger Rückerstattung von 750.000 EUR bereits vereinnahmter Gewerbesteuer
  •           drastisches Absinken der Landeszuweisungen in 2015 infolge der relativ hohen Gewerbesteuereinnahmen in 2013
  •           hohe und voraussichtlich weiter steigende Belastung durch die Kreisumlage, unter anderem auch infolge der relativ hohen Gewerbesteuereinnahmen in 2013/2014
  •           Zahlung einer Altfehlbetragsumlage zur Begleichung der Schulden des Altkreises
  •           ungünstige personelle Rahmenbedingungen
  •           steigende Tarife bei Personal und Bewirtschaftungskosten
  •           hoher Unterhaltungsaufwand durch überdurchschnittlich hohes Sachanlagevermögen
  •           hoher finanzieller Aufwand für die örtliche Rechnungsprüfung
  •           hohes Engagement der Stadt im Bereich der freiwilligen Leistungen
  •           keine Eigenkapitalverzinsung der städtischen Gesellschaften
  •           Unwirtschaftlichkeit der Anklamer Flugplatz GmbH
  •           hohes Engagement der Stadt für Dritte durch Gewährung von Zuschüssen

 

  1. Der mittelfristige Finanzplanungszeitraum  weist bis 2019 unter Berücksichtigung vorzutragender Beträge eine Deckungslücke im Finanzhaushalt in Höhe von  -6,93 Mio EUR auf. Daher war zwingend ein Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten. Dieses wird der Stadtvertretung als gesonderte Vorlage (DS FB2/153/2015) vorgelegt. Bereits in den vergangenen Jahren wurden erhebliche Anstrengungen im Bereich der Haushaltskonsolidierung unternommen. Zunehmend zeigen sich Grenzen auf. Der Einbruch  hinsichtlich der Gewerbesteuereinzahlungen ist schlichtweg nicht im Wege der Haushaltskonsolidierung zu kompensieren. Das Konzept beinhaltet ein Konsolidierungspotential von ca. 1,5 Mio EUR in einem Zeitraum von 4 Jahren.
  2. Der tatsächliche Bedarf an Investitionen ist deutlich größer als im Investitionsplan abgebildet. Unter Berücksichtigung der schwierigen Haushaltslage wird man auch in den nächsten Jahren diesen Bedarf nur teilweise planungsseitig veranschlagen können. Allein die Folgekosten des Umbaus der Nikolaikirche zum Ikareum werden die Stadt in den nächsten Jahren zusätzlich belasten.
  3. Auch der Doppelhaushalt 2015/16 erlaubt noch keine outputorientierte Steuerung. Erst mit Vorlage von aussagefähigen Kennzahlen, die qualifizierte, landesweite Vergleiche im kreisangehörigen Raum zulassen, wird dieses Ziel der Doppik in den nächsten Jahren umgesetzt.
  4. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Vorbericht und im Haushaltssicherungskonzept verwiesen.

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplan 2015/2016 - Band 1 (4184 KB)      
Anlage 2 2 Haushalt 2015/2016 - Band 2 (166344 KB)      
Anlage 3 3 Planungsdaten (2901 KB)      
Anlage 4 4 Ergänzung Planungsdaten (219 KB)      
Anlage 5 5 Information Band 2 (492 KB)