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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die 3. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2014 (siehe Anlage 1) mit den entsprechenden Änderungen des Stellenplanes (siehe Anlage 2).
Sachdarstellung:
Der III. Nachtragshaushaltsplan beinhaltet ausschließlich Änderungen im Stellenplan der Stadtverwaltung Anklam. Dabei handelt es sich um den künftigen Wegfall einer Vollzeitstelle sowie die Umwandlungen von 2 Vollzeitstellen.
Diese Veränderungen sind zum Teil auch eine Reaktion der Dienststellenleitung auf die Ergebnisse im Bericht zur Organisationsuntersuchung des Fachbereiches Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste mit Vorschlägen, Anregungen und Empfehlungen die Effizienz der Aufbau- und Ablauforganisation und die Personalwirtschaft weiter zu verbessern.
Durch eine Umstrukturierung in der Kernverwaltung ergeben sich folgende Veränderungen:
Es liegt eine Stellungnahme des Personalrates vom 21.08.2014 (Anlage 3) vor. Nach Rücksprache mit dem Personalratsvorsitzenden ist eine erneute Stellungnahme entbehrlich, da sich, außer einer zeitlichen Verschiebung, keine Änderungen am grundsätzlichen Sachverhalt ergeben haben.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Umstrukturierungen werden noch im Jahr 2014 ca. 10.000,- EUR und in den folgenden Haushaltsjahren jährlich ca. 60.000,- EUR eingespart.
Hinweis:
Zur Klarstellung und zur Vermeidung von Irritationen sei an dieser Stelle noch mal darauf hingewiesen, dass der im II. Nachtragshaushalt vorgesehenen Schaffung einer zusätzlichen Teilzeitstelle mit 20 Wochenstunden im Sachgebiet Stadtmarketing, Bildung und Soziales durch Verfügung der Untere Rechtsaufsichtsbehörde vom 30.7.2014 i.V.m. dem Beitrittsbeschluss der Stadtvertretung vom 4.9.2014 die Genehmigung nicht erteilt wurde.
Anlagen:
Anlage 1 zum Beschluss - 3. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2014
Anlage 2 zum Beschluss - Stellenplan
Anlage 3 - Stellungnahme des Personalrates
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage1_FB2_148_2014 (24 KB) | ||||
2 | Anlage2_FB2_148_2014 (185 KB) | ||||
3 | Anlage3_FB2_148_2014 (146 KB) |