Drucksache - FB1/722/2014  

Betreff: Ermächtigung des Hauptausschusses zur Entscheidung des Einsatzes von Städtebauförderungsmitteln für das Objekt Steinstraße 7 "Alte Post"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
04.09.2014 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ermächtigt den Hauptausschuss der Hansestadt Anklam über den Einsatz und die Höhe von Städtebauförderungsmitteln für das Objekt Steinstraße 7 „Alte Post“ zu entscheiden.

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

Der Hauptausschuss der Hansestadt Anklam hat mit Beschluss vom 21.05.2014 für die Vollsanierung den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von 30 % der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten mit einer Summe von 717.607,93 € für das Gebäude Steinstraße 7 „Alte Post“, zugestimmt.

Die maximale Förderhöhe wurde hiermit nicht in Anspruch genommen.

Durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus gab es eine Förderzusage aus dem Wirtschaftsbereich für den Neubau, welche nach mehreren Beratungen zurückgezogen wurde, da eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. Nun soll eine Maximalförderung  

aus der Städtebauförderung den Umbau/Neubau der Maßnahme „Alte Post“ absichern.

Die Mehrinanspruchnahme von Städtebauförderungsmitteln wird durch das Ministerium 

für Wirtschaft, Bau und Tourismus bei der Zuweisung für 2015 berücksichtigt.

 

Da es sich bei der „Alten Post“ um ein Einzeldenkmal handelt, können entsprechend der Förderrichtlinie bis max. 40% der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten als Fördermittel für eine Vollsanierung an private Antragsteller ausgereicht werden.

Für den Neubau können entsprechend Förderrichtlinie 225 €/ m² Nutzfläche gewährt werden.

 

Eine Prüfung der Unterlagen zur Ermittlung der förderfähigen Nutzfläche erfolgt derzeit durch die BIG – Städtebau. Daher kann zum heutigen Zeitpunkt die mögliche Förderhöhe noch nicht benannt werden.

 

Da die nächste Stadtvertretung erst am 16.10.2014 stattfindet, wäre es wünschenswert, wenn der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 25.09.2014 über den Einsatz der Städtebauförderungsmittel entscheidet.     

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.