Drucksache - FB2/146/2014  

Betreff: Beitrittsbeschluss zur Verfügung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur 2. Nachtragshaushaltssatzung 2014 der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Miller, Sandra   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
25.08.2014 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
04.09.2014 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
FB2_146_2014_Anlage1  
FB2_146_2014_Anlage2  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung tritt der Verfügung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 30.07.2014 zum 2. Nachtragshaushaltsplan 2014 der Hansestadt Anklam (Anlage 1) in Bezug auf die nicht ausfinanzierten Investitionsmaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Tabelle 1 bei.

 

 

Tabelle 1: Änderungen bei investiven Auszahlungen in 2014:

 

 

 

Die Stadtvertretung beschließt darüber hinaus, dass an Stelle der von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde verfügten Reduzierung der Ermächtigung zur Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 10.000 EUR zu Gunsten eines Zuschusses für die evangelische Kirchengemeinde Anklam zur Beschaffung einer Stadtglocke nunmehr der Ansatz für die investive Auszahlung zu Gunsten einer Klimaanlage im Standesamt in Höhe von 12.000 EUR auf 0 EUR gesetzt wird.

 

 

 

Michael Galander                                                                                    Dr. Detlef Butzke

Bürgermeister                                                                                                  Fachbereichsleiter Finanzmanagement

                                                                                                                und Zentrale Dienste


 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde hat in ihrer Verfügung vom 30.07.2014 zum

2. Nachtragshaushaltsplan 2014 der Hansestadt Anklam die finanzielle Leistungsfähigkeit der Hansestadt Anklam als gefährdet bis wegfallend eingestuft. Sie hat insbesondere die Ausgabenpolitik kritisch beurteilt. Sie sah sich veranlasst die beantragte Höhe der Ermächtigung zur Aufnahme von Investitionskrediten bei nicht pflichtigen Maßnahmen in 2014 von 1.856.300 EUR auf 1.645.300 EUR (-211.000 EUR) zu kürzen.

 

Laut Auflistung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde soll folgende Maßnahme ebenfalls außen vor bleiben:

 

 

In diesem Fall ist eine Änderung des Ansatzes nicht möglich, da die Stadtvertretung hierzu bereits eine Beschlussvorlage zu einer außerplanmäßigen Auszahlung am 30.01.2014 genehmigt hat. Die Auszahlung ist bereits erfolgt.

 

 

Alternativ wird der Ansatz bei folgender investiver Maßnahme geändert:

 

 

 

 

 

P.S. Es wird gebeten den Band 1               der Unterlagen zum 2. Nachtragshaushaltsbeschluss 2014 FB2/143/2014 der Stadtvertretung vom 08.05.2014 mitzubringen.

Die Stadtvertreter, die nicht über diese Unterlagen verfügen, werden diese mit der Einladung erhalten.

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 – Schreiben der unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 30.07.2014 (Verfügung)

Anlage 2 – Schreiben des Fachbereiches 1 vom 25.07.2014 an die untere Rechtsaufsichtsbehörde

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FB2_146_2014_Anlage1 (435 KB)      
Anlage 2 2 FB2_146_2014_Anlage2 (2131 KB)