Drucksache - BM/376/2014  

Betreff: Wahl des ersten und zweiten Stellvertreters des Bürgermeisters der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.06.2014 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt Herrn Dr. Detlef Butzke zum 1. Stellvertreter des Bürgermeisters der Hansestadt Anklam zu wählen.

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt Frau Sylvia Thurow zur 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters der Hansestadt Anklam zu wählen.
Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 40 Abs. 1 und 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wählt die Stadtvertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode die Stellvertreter des Bürgermeisters aus dem Kreis der ihm unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiter.

 

Die Stellvertreter-Funktion wird in der Eigenschaft als Ehrenbeamter wahrgenommen. Nach erfolgter Wahl sind die Stellvertreter des Bürgermeisters zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Ein Gewählter ist zur Annahme des Ehrenamtes verpflichtet, solange kein wichtiger Grund in den jeweils persönlichen Lebensumständen vorliegt.