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Beschlussvorschlag:
der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam zu wählen.
der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam zu wählen.
Sachdarstellung:
In der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam ist im § 3 Stadtvertretung Abs. 3 festgelegt, dass ein Präsidium zur Unterstützung der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers gebildet wird. Dieses besteht aus der Bürgervorsteherin oder dem Bürgervorsteher und ihrer oder seinen Stellvertretung. Beide Stellvertretungen werden unter Anrechnung der Fraktionszugehörigkeit der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
Der Grundgedanke dieser Regelung war und ist, dass die stärksten Fraktionen im Präsidium vertreten sind.