Drucksache - BM/375/2014  

Betreff: Wahl des ersten und zweiten Stellvertreters des Bürgervorstehers der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.06.2014 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt Herrn/Frau ………………………….. zum/zur 1. Stellvertreter/in

der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam zu wählen.

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt Herrn/Frau ………………………….. zum/zur 2. Stellvertreter/in

der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam zu wählen.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

In der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam ist im § 3 Stadtvertretung Abs. 3 festgelegt, dass ein Präsidium zur Unterstützung der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers gebildet wird. Dieses besteht aus der Bürgervorsteherin oder dem Bürgervorsteher und ihrer oder seinen Stellvertretung. Beide Stellvertretungen werden unter Anrechnung der Fraktionszugehörigkeit der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

 

Der Grundgedanke dieser Regelung war und ist, dass die stärksten Fraktionen im Präsidium vertreten sind.