Drucksache - FB2/144/2014  

Betreff: Haushaltssatzung 2014 für das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Sandra Miller
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
28.04.2014 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
08.05.2014 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan Städtebauliches Sondervermögen 2014 der Hansestadt Anklam und die Haushaltssatzung 2014, welche folgende Festsetzungen enthält:

 

1. im Ergebnishaushalt

a)                  der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf              1.702.200 EUR

              der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf              1.702.200 EUR

              der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf              0 EUR

 

b)                  der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf              0 EUR

              der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf              0 EUR

              der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf              0 EUR

 

c)                   das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf              0 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf              0 EUR

die Entnahmen aus Rücklagen auf              0 EUR

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf              0 EUR

 

 

2. im Finanzhaushalt

a)              die ordentlichen Einzahlungen auf              1.645.700 EUR

              die ordentlichen Auszahlungen auf              1.645.700 EUR

              der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf              0 EUR

 

b)              die außerordentlichen Einzahlungen auf              0 EUR

              die außerordentlichen Auszahlungen auf              0 EUR

              der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf              0 EUR

 

c)              die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf              1.249.900 EUR

              die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              1.190.600 EUR

              der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              59.300 EUR

 

d)              die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              0 EUR

              die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              59.300 EUR

              der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              -59.300 EUR

 

festgesetzt.

 

 

Kredite werden nicht beansprucht.

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Auf der Grundlage der Kommunalverfassung § 64 Abs. 2 und 4 ist für städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltssatzung zu erstellen.

Sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzplan des Haushaltsplanes Städtebauliches Sondervermögen sind ausgeglichen.