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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan Städtebauliches Sondervermögen 2014 der Hansestadt Anklam und die Haushaltssatzung 2014, welche folgende Festsetzungen enthält:
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.702.200 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 1.702.200 EUR
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf 0 EUR
die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR
die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0 EUR
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.645.700 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf 1.645.700 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.249.900 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.190.600 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 59.300 EUR
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 59.300 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -59.300 EUR
festgesetzt.
Kredite werden nicht beansprucht.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Sachdarstellung:
Auf der Grundlage der Kommunalverfassung § 64 Abs. 2 und 4 ist für städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltssatzung zu erstellen.
Sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzplan des Haushaltsplanes Städtebauliches Sondervermögen sind ausgeglichen.