Drucksache - FB2/143/2014  

Betreff: 2. Nachtragshaushaltssatzung 2014 der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Miller, Sandra   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
28.04.2014 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
08.05.2014 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   
Anlagen:
2.Nachtragshaushaltssatzung 2014_Stellungnahme Personalrat  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung beschließt unter der Maßgabe des Beschlusses zu Nr. 2 den im Entwurf vorgelegten 2. Nachtragshaushaltsplan 2014 einschließlich Anlagen und die 2.  Nachtragshaushaltssatzung 2014, welche folgende Festsetzungen trifft:
 

 

 

gegenüber

erhöht

vermindert

nunmehr

 

 

bisher

um

um

auf

 

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1.

im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

a)

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

14.996.300

2.245.500

0

17.241.800

 

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

19.324.000

1.135.000

0

2.045.900

 

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

-4.327.700

1.110.500

0

-3.217.200

 

 

 

 

 

 

b)

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

0

0

0

0

 

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

20.000

0

0

20.000

 

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

-20.000

0

0

-20.000

 

 

 

 

 

 

c)

das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-4.347.700

1.110.500

0

-3.237.200

 

die Einstellung in Rücklagen

0

0

0

0

 

die Entnahmen aus Rücklagen

0

0

0

0

 

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

-4.347.700

1.110.500

0

-3.237.200

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

 

 

 

a)

die ordentlichen Einzahlungen

14.358.000

1.857.300

0

16.215.300

 

die ordentlichen Auszahlungen

17.034.300

701.300

0

17.735.600

 

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-2.676.300

1.156.000

0

-1.520.300

 

 

 

 

 

 

b)

die außerordentlichen Einzahlungen

0

0

0

0

 

die außerordentlichen Auszahlungen

20.000

0

0

20.000

 

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

-20.000

 

 

-20.000

 

 

 

 

 

 

c)

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

4.396.700

0

705.900

3.690.800

 

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

5.958.300

0

371.200

5.587.100

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-1.561.600

0

334.700

-1.896.300

 

 

 

 

 

 

d)

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

6.108.600

0

813.000

5.295.600

 

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.850.700

8.300

0

1.859.000

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

4.257.900

-8.300

813.000

3.436.600

 

 

 

 

 

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung)

gegenüber

erhöht

vermindert

nunmehr

bisher

um

um

auf

1.561.600

334.700

0

1.896.300

 

 

 

 

 

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

gegenüber

erhöht

vermindert

nunmehr

bisher

um

um

auf

333.100

3.340.000

0

3.673.100

 

 

 

 

 

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

gegenüber

erhöht

vermindert

nunmehr

bisher

um

um

auf

2.868.698

0

1.264.398

1.604.300

 

 

 

 

 

 

Hebesätze für die Realsteuern

gegenüber

erhöht

vermindert

nunmehr

v.H.

 

 

v.H.

1.

Grundsteuer

 

 

 

 

 

a) für die land- und forstwirtschaft-lichen Flächen (Grundsteuer A)

275

 

 

275

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

375

 

 

375

2.

Gewerbesteuer

400

 

 

400

 

 

 

 

 

 

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Haushalts- Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt nunmehr 95,937  Vollzeitäquivalente (VzÄ) gegenüber bisher 94,187 VzÄ.

 

 

2. Die Stadtvertretung beschließt, dass die Beschlüsse des Haushaltssicherungskonzeptes HSK 2013, 2. Fortschreibung, Vorlage FB2/141/2014, maßgeblicher Bestandteil des vorliegenden Beschlusses sind und in die auszufertigende Fassung des 2. Nachtragshaushaltsplanes 2014 einzuarbeiten sind. Die 2. Nachtragshaushaltssatzung ändert sich entsprechend.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Erarbeitung einer 2.  Nachtragshaushaltssatzung 2014 war geboten, da die Planung für den Doppelhaushalt 2013/2014  bereits im Jahr 2012 erfolgte und sich zwischenzeitlich viele Änderungen bzw. neue Erkenntnisse ergeben haben.

Die Stadt erhält in den Jahren 2014-2016 eine Sonderhilfe vom Land als zusätzliche Zuweisung außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs. Diese Sonderhilfe soll vorrangig für nachhaltige Investitionen verwendet werden. Im Jahr 2014 sind 161.500 EUR veranschlagt, welche für die Baumaßnahme investiver Ausbau Hirtenstraße/Kronwieckstraße verwendet werden sollen. Für die Jahre 2015-2016 sind jeweils 121.100 EUR geplant, die für den Neubau der Grundschule auf dem Gelände der Käthe-Kollwitz-Schule verwendet werden sollen.

Des Weiteren erhält die Hansestadt Anklam bis zur grundlegenden Novellierung des FAG weitere zusätzliche Leistungen des Landes außerhalb des FAG, welche in den Jahren 2014 bis 2017 nach dem Modus der Schlüsselzuweisungen als Aufstockungsbeträge gewährt werden. Diese Zahlungen sind ab 2015 jedoch kreisumlagefähig.  Demnach sind für 2014 173.300 EUR und für 2015-2017 91.800 EUR geplant.

Sämtliche Ein- und Auszahlungen wurden entsprechend der aktuellen Erkenntnisse angepasst.

Die Gewerbesteuer wurde, begründet mit der Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 350 auf 400 % sowie höheren Nachzahlungen aus Vorjahren, von 4.000.000 EUR auf 5.700.000 EUR hochgeplant.

Mit dem 2. Nachtragshaushalt wurde auch der aktuelle Kreisumlagefaktor i.H.v. 47% berücksichtigt, was zu Mehrauszahlungen über 408.100 EUR führt.

Die Investitionsmaßnahmen wurden hinsichtlich ihrer Veranschlagungsreife kritisch hinterfragt. Als wesentlichste Änderung ist hier der Neubau der Grundschule auf dem Gelände der Käthe-Kollwitz-Schule zu nennen. Diese war ursprünglich in den Jahren 2014 und 2015 mit insgesamt 2.000.000 EUR Auszahlungen und 1.000.000 EUR Fördermitteln geplant. Da sich diese Planung mittlerweile als realitätsfern erwiesen hat, verbleiben nunmehr im 2. Nachtragshaushalt 50.000 EUR für Planungskosten. Die Baumaßnahme selbst wird auf die Jahre 2015 -2017 mit insgesamt 8.000.000 EUR Auszahlungen und 4.000.000 EUR Fördermitteln verteilt.

Durch die Nachtragsplanung hat sich der Kreditbedarf für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von 1.401.600 EUR auf 1.896.300 EUR erhöht und bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.

Genehmigungspflichtig ist der 2. Nachtragshaushalt auch auf Grund von diversen Änderungen im Stellenplan (siehe hierzu Veränderungsliste Stellenplan als Anlage zum Stellenplan). Auch die Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen von 633.500 EUR auf 3.673.100 EUR bedarf der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Diese Erhöhung ergibt sich aus folgenden planmäßigen Bauvorhaben: Neubau Kreisel Demminer Straße/Ostseestraße, investiver Ausbau Industriegebiet Bluthsluster Straße und Kreisel Pasewalker Straße/Bluthsluster Straße.

 

Sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzhaushalt sind im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum nicht ausgeglichen. Entgegen der ursprünglichen Planung 2014 im Rahmen des Doppelhaushaltes 2013/2014 wird nunmehr zum 31.12.2014 von einem planerischen Stand der liquiden Mittel i.H.v. 18.010 EUR statt -2.868.698 EUR ausgegangen. Grund hierfür ist der Vortrag der liquiden Mittel mit Stand per 31.12.2013. Statt eines planerischen Standes i.H.v. 283.002 EUR waren zum Jahresende 2013 liquide Mittel i.H.v. 2.010.010 EUR vorhanden. Grund hierfür sind u.a. nicht getätigte Investitionen, aber auch höhere Gewerbesteuereinnahmen als angenommen.

Der Kassenkreditbedarf für 2014 verringert sich demnach und liegt unterhalb der genehmigungspflichtigen Wertgrenze.

 

Das Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen reicht auch unter Berücksichtigung der vorzutragenden Beträge nicht aus um die planmäßige Tilgung der Investitionskredite zu decken. Der Finanzhaushalt ist somit nicht nur im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum, sondern auch im Jahr 2014, nicht ausgeglichen.

Auf die Notwendigkeit haushaltskonsolidierender Maßnahmen wird in der 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 gesondert eingegangen.

Grundsätzlich ist zum Nachtragshaushaltsplan anzumerken, dass keine direkte Vergleichbarkeit der Tabellen und Übersichten im Vorbericht und in den Anlagen zum Ursprungshaushalt gegeben ist, da mittlerweile die Eröffnungsbilanzwerte mit einbezogen wurden, welche zur Ursprungsplanung im Jahr 2012 noch nicht vorlagen.


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2.Nachtragshaushaltssatzung 2014_Stellungnahme Personalrat (78 KB)