Drucksache - FB1/691/2014  

Betreff: Kostenspaltungsbeschluss zur Veranlagung der Teileinrichtung Gehwege der Parkallee
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Thiel, Ivonne   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
29.04.2014 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
08.05.2014 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Übersicht_Parkallee  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt:

 

Der Beitrag für die Teileinrichtung Gehweg gemäß § 3 (2) Pkt. 4 der „Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen“ (Straßenausbaubeitragssatzung) der Anlage Parkallee, Straßenausbaubeiträge sind im Wege der Kostenspaltung nach § 7 (3) KAG M-V in Verbindung mit § 6 der o.g. Satzung selbstständig zu erheben.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Für den Ausbau der Teileinrichtung Gehwege der Parkallee , sind Ausbaubeiträge zu erheben. Die Ausbaumaßnahme wurde 2012 technisch realisiert. 

 

Der Gehweg (Westseite Parkallee) wies über die gesamte Strecke starke Schäden, wie gebrochene, verwitterte Platten und Unebenheiten auf. Dies war u.a. auf die Wurzelbildung der Bäume und den mangelhaften Unterbau zurückzuführen. Die Oberfläche wurde in diesen Bereichen mit Schotter bzw. Kies aufgefüllt. Die Borde waren im gesamten Bereich ebenfalls angängig und stellten eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer dar. Es kam bei Niederschlägen zu starker Pfützenbildung und Behinderung des Winterdienstes. Als Radweg wurde zu DDR-Zeiten der unbefestigte Randstreifen neben der Straße genutzt. Die Nutzung wurde durch die Untere Verkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern - Greifswald Mitte der 90 – ziger Jahre aufgehoben, da seit der Wende andere Ausbaubreiten für öffentliche Radwege gelten. Des Weiteren war durch den schrägen Baumwuchs die Durchfahrtshöhe und somit die Verkehrssicherheit für die Radfahrer nicht mehr gegeben.

 

Der Gehweg auf der Ostseite war unbefestigt. Löcher wurden über Jahre mit Schutt, Beton- und Bitumenresten gefüllt.

 

Da die Grundvoraussetzungen für die Verkehrssicherheit des Fußgängerverkehrs in der Parkallee nicht mehr gegeben waren, bestand dringender Handlungsbedarf. Aus diesem Grund hat die Hansestadt Anklam sich zu einem grundhaften Ausbau beider Nebenanlagen entschieden.

 

Der Gehweg auf der Westseite wurde mit einem Betonplattenbelag und die Zu-/Überfahrten mit Betonsteinpflaster befestigt. Der Gehweg auf der Ostseite wurde mit einer Asphalttragdeckschicht befestigt.

 

Die Eigentümer wurden im Juni 2012 darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Arbeiten an den Nebenanlagen beginnen werden und Ausbaubeiträge erhoben werden. Mit Schreiben vom 18.03.2014 wurden die Eigentümer über die voraussichtliche Höhe der Ausbaubeiträge informiert.

 

Laut § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung kann für die im § 3 (2) Pkt. 1 – 8 genannten Teileinrichtungen der Beitrag selbstständig erhoben werden (Kostenspaltung).

 

Die Parkallee ist eine Innerortsstraße; für alle Teileinrichtungen ist die Hansestadt Anklam der Baulastträger. Da die Anlage nicht mit allen Teileinrichtungen ausgebaut wurde bzw. abgerechnet werden kann, ist ein Beschluss über die Kostenspaltung erforderlich, damit die Maßnahme zeitnah refinanzierbar ist.

 

Die Veranlagung zu Ausbaubeiträgen ist für das zweite Halbjahr 2014 vorgesehen. Bei der Parkallee handelt es sich um eine Innerortsstraße; diese dient weder überwiegend der Erschließung von Grundstücken noch überwiegend dem überörtlichen Verkehr.

 

Gemäß § 3 der Straßenausbaubeitragssatzung (Beitragsfähiger Aufwand und Vorteilsregelung) sind auf die Beitragspflichtigen in Innerortsstraßen 60 % der für den Ausbau der Teileinrichtung Gehweg entstandenen beitragsfähigen Aufwendungen auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke umzulegen.

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht_Parkallee (5818 KB)