Drucksache - FB1/681/2014  

Betreff: Außerplanmäßige Auszahlung für eine "Stadtglocke" in der Marienkirche
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Ausschuss für Finanzen
Bearbeiter/-in: Bienert, Susan  Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
20.01.2014 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
29.01.2014 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
30.01.2014 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage FB1-681-2014  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam stimmt einer außerplanmäßigen Auszahlung in Form eines investiven Zuschusses in Höhe von 10.000,- EUR an die Evangelische Kirchengemeinde Anklam, zweckgebunden für den Neuguss einer Bronzeglocke als „Stadtglocke“ mit entsprechender Beschriftung und dem Stadtwappen für das in der Marienkirche entstehende Glockengeläut zu.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Seit 2011 bemüht sich der Gemeindekirchenrat Anklam unter anderem mit Hilfe von Spenden um die Wiederherstellung des Geläutes von St. Marien zu Anklam.

Im Jubiläumsjahr soll nun endlich eine Beauftragung an die Glockengießerei erfolgen.

Glocken sind die akustische Visitenkarte jeder Stadt und unverzichtbarer Bestandteil der Feier - und Gedenktage. In Anklam besteht in dieser Hinsicht noch immer ein Nachkriegszustand, der einer offenen Wunde gleichkommt. Dabei ist die Apostelglocke von 1450 im Turm von St. Marien durch ihre Größe und herausragender Qualität eine der wichtigsten mittelalterlichen Kunstschätze der Hansestadt Anklam.

Diese wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen und mit einem angemessenen Geläut zu vervollständigen, ist das Ziel der Bemühungen.

Hierzu ist die Überarbeitung des historischen Glockenstuhls, die Neuaufhängung der „Apostelglocke“,  sowie der Neuguss eines Geläutes von vier Bronzeglocken, tonlich aufbauend auf die „Apostelglocke“ geplant. Der notwendige finanzielle Umfang für dieses Gesamtprojekt beträgt

200.000,- EUR.

 

Jedoch wäre das Geläut erst mit einer fünften kleinen Glocke komplett, deren Kosten etwa 10.000,- EUR betragen.

Der Gemeindekirchenrat Anklam bittet mit Schreiben vom 17.12.2013 um eine entsprechende Unterstützung für das Gesamtprojekt, wobei der fünften Glocke eine besondere Bedeutung zukommen soll.

 

Diese Glocke soll als „Stadtglocke“ im Jahr des 750-jährigen Stadtjubiläums  gewidmet werden.

Alle Glocken werden im kirchlichen Kontext als Instrumente des Gottesdienstes verstanden, so auch die Glocken von St. Marien. Nichts desto trotz wäre aber auch eine besondere Aufgabe dieser „Stadtglocke“ denkbar, in dem sie zum Bsp. nach alter Tradition werktags um 18.00 Uhr den Feierabend einläutet. Die „Stadtglocke“ hätte sowieso immer „das erste Wort“ an Feiertagen, da jedes Festgeläut mit den ersten Schlägen der kleinsten Glocke beginnt.

Die „Stadtglocke“ soll eine entsprechende Beschriftung und das Stadtwappen tragen.

Für die Inschrift liegt folgender Text als Vorschlag vor. (Bibelvers/Ort/Jahr/Widmung)

Suchet der Stadt Bestes und betet für sie zum Herrn.  - St. Marien Anklam, Anno Domini 2014.

Gewidmet von der Hansestadt Anklam anlässlich des 750. Jubiläumsjahres.

 

Da die Anschaffung von Kirchenglocken für Jahrhunderte erfolgt, wäre es auch ein schönes Zeichen für die nachfolgenden Generationen.

 

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen der evangelischen Kirchengemeinde Anklam einen finanziellen, investiven Zuschuss in Höhe von 10.000,- EUR, zweckgebunden für die Anschaffung der „Stadtglocke“, verbunden mit der Verpflichtung zur Einarbeitung des Stadtwappens und der vorgenannten Beschriftung, auszureichen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanzielle Deckung für den investiven Zuschuss für die „Stadtglocke“ soll aus dem Produkt  55100 (Gemeindestraßen), Maßnahme 3347 „Rekonstruktion Pasewalker Allee“ erfolgen.

In diesem investiven Konto stehen für 2014 Mittel in Höhe von 100.000,- EUR für die

Planerische Vorbereitung der Gesamtmaßnahme zur Verfügung, welche 2015 und 2016 mit einem Bauvolumen von 962.000 EUR realisiert werden soll.

Die 10.000,- EUR werden für die planerische Vorbereitung nicht benötigt.

Anlagen:

Anlagen:

 

Schreiben der Evangelischen Kirchengemeinde Anklam vom 17.12.2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage FB1-681-2014 (710 KB)