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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Die Hansestadt Anklam durch das Büro Wimes für die Stadt- und Regionalentwicklung das Einzelhandelskonzept erarbeiten lassen. Ziel und Zweck eines derartigen Konzeptes ist es, den entsprechenden Bedürfnissen gerecht zu werden und die Versorgung zu sichern.
Die Hansestadt Anklam hat sich gegenüber dem Ministerium verpflichtet, das aus dem Jahre 1996 vorliegende und im Jahr 2002 fortgeschriebene Einzelhandelskonzept nochmals fortzuschreiben.
Damit soll auf die derzeitigen Anforderungen und die aktuellen Entwicklungen eingegangen werden.
Es erfolgte eine umfangreiche Erfassung der Einzelhandelsstruktur, um entsprechende Ziele abzustecken und somit eine Arbeitsgrundlage für weitere Verwaltungsentscheidungen zu haben.
Das Einzelhandelskonzept dient als Handlungsempfehlung für die weitere Arbeit zu tragfähigen und nachhaltigen Einzelhandelsstrukturen und zur Optimierung und Sicherung des Grundbedarfsnetzes.
Anlagen:
2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
Anlage 2.1 Erläuterungsbericht
Anlage 2.2 Anhang zum Zentrenkonzept
Karte 1 Grenze Zentrenkonzept
Karte 2 aktiver Einzelhandel und Leerstand
Karte 3 Standorte des Einzelhandels nach der Anzahl der Unternehmen
Hinweis: Anlagen (Erläuterungsbericht 77 Seiten, PDF) zu finden unter Ratsinformationssystem
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 2.1_Erlaeuterungsbericht_Stand Nov 2013 (17295 KB) | ||||
2 | Anlage 2.2_Anhang zum Zentrenkonzept (7027 KB) |