Drucksache - RPA/014/2013  

Betreff: Jahresrechnung 2011 – Beschlussfassung und Entlastung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Rechnungsprüfungsausschuss Beteiligt:Rechnungsprüfungsausschuss
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
02.12.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.12.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung bestätigt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses und beschließt anhand des beiliegenden Erläuterungsberichtes die für das Haushaltsjahr 2011 aufgestellte Jahresrechnung mit

 

-          dem kassenmäßigen Abschluss

-          der Haushaltsrechnung

-          dem Rechnungsquerschnitt

-          den Vermögens- und Schuldenübersichten und

-          den Erläuterungen.

 

2. Die Stadtvertretung erteilt dem Bürgermeister Herrn Michael Galander für das Jahr 2011 die Entlastung.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Über die für das Haushaltsjahr 2011 aufgestellte Jahresrechnung, mit den im Beschlussvorschlag aufgeführten Bestandteilen und Anlagen, hat nach § 60 (5) Kommunalverfassung M-V die Stadtvertretung zu beschließen und über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Die Jahresrechnung 2011 kann auf Grund ihrer Wechselwirkungen mit der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 erst zum derzeitigen Zeitpunkt beschlossen werden. Die Kasseneinnahme- und -ausgabereste der kameralen Jahresrechnung wurden in doppische Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen umgewandelt.

 

Die vorgelegte Jahresrechnung enthält das Ergebnis der Haushaltswirtschaft für das Haushaltsjahr 2011 und ist mit allen Unterlagen durch den Rechnungsprüfungsausschuss eingesehen worden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich dabei der vertraglich geregelten Unterstützung des Rechnungsprüfungsamtes Neverin bedient.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Neverin haben die Jahresrechnung 2011 der Hansestadt Anklam gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft.

 

Bereits im Januar 2013 lagen dem Rechnungsprüfungsausschuss der Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Neverin über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 sowie die Belegprüfung 2012 der Hansestadt Anklam vom 15.01.2013 sowie die diesbezügliche Stellungnahme der Verwaltung von 22.01.2013 vor.

 

Das Rechnungsprüfungsamt Neverin hat das abschließende Ergebnis in seinem Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2011 der Hansestadt Anklam vom 12.11.2013 zusammengefasst. Diese Prüfung schließt ab mit der Empfehlung, dass die Jahresrechnung von der Stadtvertretung bestätigt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt werden sollte. Der Prüfungsbericht ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss stützt sich in seinem beiliegenden Prüfungsvermerk vom 13.11.2013 auf den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Neverin vom 12.11.2013 und auf die diesbezügliche Stellungnahme der Verwaltung vom 12.11.2013 (siehe Anlage). Er kommt zu der Feststellung, dass der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Neverin ein den Tatsachen entsprechendes Bild vermittelt. Die Verwaltung gibt in ihrer Stellungnahme zu ausgewählten Punkten eine klarstellende Erläuterung bzw. verdeutlicht ihre Sichtweise auf die Sachverhalte.

 

Eigene Nachprüfungen zu den aufgebrachten Sachverhalten waren nicht erforderlich.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Anklam empfiehlt der Stadtvertretung Anklam die Jahresrechnung 2011 zu bestätigen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

In der Jahresrechnung 2011 wurde auf den betriebswirtschaftlichen Bericht der kostenrechnenden Einrichtungen verzichtet. Grund war bzw. ist die umfangreiche Arbeit zur Einführung der Doppik bzw. zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz. Im Übrigen wäre auf Grund der Doppikumstellung die Methodik dieser Berichte ohnehin anders zu gestalten.  Es ist beabsichtigt, beginnend ab 2014 im erforderlichen Umfang eine qualifizierte Kosten- und Leistungsrechnung aufzubauen.

Anlagen:

Anlagen:

 

  • Erläuterungsbericht zum Jahresabschluss 2011

 

  • Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Neverin über die Prüfung der Jahresrechnung 2011 der Hansestadt Anklam vom 12.11.2013

 

  • Stellungnahme der Hansestadt Anklam vom 13.11.2012 zum Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Neverin über die Prüfung der Jahresrechnung 2011 der Hansestadt Anklam vom 12.11.2013

 

  • Abschließender Prüfungsvermerk zur Prüfung der Jahresrechnung 2011 durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Anklam vom 13.11.2013