Drucksache - RPA/013/2013  

Betreff: Feststellung der Eröffnungsbilanz des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Rechnungsprüfungsausschuss Beteiligt:Rechnungsprüfungsausschuss
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
02.12.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.12.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung stellt die vom Rech­nungsprüfungsamt Neverin mit Prüfbericht vom 4.11.2013 geprüfte und mit dem Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschuss vom 13.11.2013 versehene Eröffnungsbilanz des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum Stichtag 1.1.2012 gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V in der Fassung vom 04.11.2013 fest.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 64 Abs. 2 der KV M-V ist für das Städtebauliche Sondervermögen  (SSV) eine Sonderrechnung zu führen. Hierfür gelten gemäß § 64 Abs. 4 KV M-V die Vorschriften des 4. Abschnittes der KV M-V zur Haushaltswirtschaft. Entsprechend dieses Grundsatzes ist auch für das SSV eine Eröffnungsbilanz zu erstellen.

Gemäß § 1 Abs. 1 Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz M-V (KomDoppikEG M-V) haben Kommunen spätestens zum 01.01.2012 auf die doppelte Buchführung umzustellen. Dieser Grundsatz gilt sinngemäß für das SSV mit der Maßgabe, dass die Umstellung auf das Rechnungswesen nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden und ihr SSV nur zu einem einheitlichen Zeitpunkt vorgenommen werden kann.

 

Da die Hansestadt Anklam zum 01.01.2012 auf die doppelte Buchführung umgestellt hat, ist sowohl für die Stadt selbst als auch für das SSV eine Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 aufzustellen. Beide Bilanzen sind in unmittelbarem Zusammenhang zu sehen, da sie korrespondierende Teile enthalten, welche sich in der jeweils anderen Bilanz wiederfinden (siehe hierzu Anlage 9 der Bilanz des SSV).

 

Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum SSV hat die Stadt sich eines erfahrenen externen Beraters bedient.

 

Die Bilanzsumme beträgt 5.576.336,50 EUR.

Das Eigenkapital beträgt 1.422.924,33 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Neverin haben die Eröffnungsbilanz für das SSV der Hansestadt Anklam zum Stichtag 1.1.2012 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt Neverin hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk vom 4.11.2013 zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungs­vermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung der Eröffnungsbilanz hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesent­lich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung  entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss stützt sich in seinem beiliegenden Prüfungsvermerk vom 13.11.2013 auf den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Neverin vom 04.11.2013. Er kommt zu der Feststellung, dass der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Neverin ein den Tatsachen entsprechendes Bild vermittelt. Eigene Nachprüfungen zu den aufgebrachten Sachverhalten waren nicht erforderlich.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Anklam empfiehlt der Stadtvertretung Anklam die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 zu beschließen.

Anlagen:

Anlagen:

 

  • Eröffnungsbilanz des SSV der Hansestadt Anklam zum 1.1.2012 einschl. Anhang und Anlagen in der Fassung vom 04.11.2013

 

  • Bericht über die örtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz des SSV zum 1.1.2012 der Hansestadt Anklam durch das Rechnungsprüfungsamt des Amtes Neverin vom 4.4.2013

 

  • Abschließender Prüfungsvermerk zur Prüfung der Eröffnungsbilanz des SSV zum 01.01.2012 der Hansestadt Anklam durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Anklam vom 13.11.2013