Drucksache - FB1/644/2013  

Betreff: Bebauungsplan B 1 - 2013 "Photovoltaikanlage - Flugplatz"
hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
05.09.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement geändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.09.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1, Nr. 1-24, der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Nachbargemeinden sind in der Anlage 1, Seite 53-58 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
  3. Die Stellungnahme der Raumordnung und Landesplanung wird zur Kenntnis genommen.

(Seite 59 – 61)

  1. Die Stadtvertretung stellt fest, dass während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen sind.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind über das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 11.04.2013 den Beschluss für den Bebauungsplan

B 1 – 2013 „Photovoltaikanlage – Flugplatz“ gefasst.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 29.04. 2013 bis zum  31.05.2013.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 24.04.2013 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gleichzeitig zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

In der Zeit vom 25.07.2013 bis zum 27.08.2013 erfolgte die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 17.07.2013 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gleichzeitig zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Auflagen sowie die Abwägungsvorschläge sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlage 1 zum Beschluss Ziffer 1: Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der
                                                      Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
                                                      eingegangenen Anregungen.

 

Anlage 1 zum Beschluss Ziffer 2: Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der

                                                      Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen.