Drucksache - FB2/129/2013  

Betreff: Beitrittsbeschluss zur Haushaltsverfügung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
05.08.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.08.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 2  
Anlage 1  
Anlage 3  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung tritt der Verfügung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 25.07.2013 zum Haushaltsplan 2013/14 (Anlage 1) in Bezug auf die nicht ausfinanzierten Investitionsmaßnahmen uneingeschränkt bei. Die Stadtvertretung nimmt zur Kenntnis, dass sich insofern folgende Planungsansätze ändern:

 

die investiven Einzahlungen und Auszahlungen in 2013:

 

Produkt

Maßnahme

Konto

Beschluss 11.4.2013

Änderung

HH-Ansatz neu

 

Nr.

Bezeichnung

EUR

EUR

EUR

11401

7104

Papierloser Sitzungsdienst

7841000

6.000

-6.000

0

7857100

27.000

-27.000

0

57100

8901

Gründung Stadtwerke

7869900

50.000

-50.000

0

25100

2303

Bauliche Investitionen an der Nikolaikirche

6814200

100.000

-15.000

85.000

6815000

25.000

0

25.000

7852200

150.000

-40.000

110.000

12600

2302

Bauliche Investitionen am Feuerwehrgebäude Stretense

6814200

60.000

-60.000

0

7852200

120.000

-120.000

0

 

die investiven Einzahlungen und Auszahlungen in 2014:

 

Produkt

Maßnahme

Konto

Beschluss 11.4.2013

Änderung

HH-Ansatz neu

 

Nr.

Bezeichnung

EUR

EUR

EUR

25100

2303

Bauliche Investitionen an der Nikolaikirche

6814200

100.000

-50.000

50.000

6815000

25.000

0

25.000

7852200

285.000

-210.000

75.000

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde hat in ihrer Verfügung vom 25.07.2013 zum Haushaltsplan 2013/14 der Hansestadt Anklam die finanzielle Leistungsfähigkeit der Hansestadt Anklam als gefährdet eingestuft. Sie hat insbesondere die Ausgabenpolitik kritisch beurteilt. Sie sah sich veranlasst die beantragte Höhe der Ermächtigung zur Aufnahme von Investitionskrediten bei nicht pflichtigen Maßnahmen in 2013 von 1.506.500 EUR auf 1.338.500 EUR (-168.000 EUR) und in 2014 von 1.561.600 EUR auf 1.401.600 EUR (-160.000 EUR) zu kürzen.

Der Verfügung voraus gegangen war eine Anhörung vom  02.07.2013 (Anlage 2), auf die die Verwaltung mit Schreiben vom 17.07.2013 (Anlage 3) geantwortet hat.

Den in der Haushaltsverfügung vorgetragenen Standpunkt rechtlich angreifen zu wollen wäre zwar theoretisch möglich, erscheint allerdings wenig aussichtsreich.

 

P.S. Es wird gebeten den Band 1               der Unterlagen zum Haushaltsbeschluss FB2/120/2013 der Stadtvertretung vom 11.04.2013 mitzubringen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – Schreiben der unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 25.07.2013 (Verfügung)

Anlage 2 – Schreiben der unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 25.07.2013 (Anhörung)

Anlage 3 – Schreiben der Hansestadt Anklam vom 17.07.2013

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 2 (174 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 1 (3954 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 (1311 KB)