Drucksache - FB2/126/2013  

Betreff: Anzeige nicht genehmigungspflichtiger Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2012
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Brasch, Angelika   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
05.08.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.08.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nimmt die gemäß § 5 (8) Hauptsatzung anzeigepflichtigen über- und außerplanmäßigen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit lt. Anlage zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Bezug § 50 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V).

 

Durch den Beschluss der Stadtvertretung vom 23.08.2012 sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes für die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 wie folgt festgesetzt worden:                            

 

                                                                                                                                                          EUR

1.

im Ergebnishaushalt

 

 

a)

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

16.124.100

 

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

17.831.700

 

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

-1.707.600

 

 

 

b)

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

0

 

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

100.000

 

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

-100.000

 

 

 

c)

das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-1.807.600

 

die Einstellung in Rücklagen

0

 

die Entnahmen aus Rücklagen

0

 

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

-1.807.600

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

a)

die ordentlichen Einzahlungen

14.970.700

 

die ordentlichen Auszahlungen

15.760.200

 

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-789.500

 

 

 

b)

die außerordentlichen Einzahlungen

0

 

die außerordentlichen Auszahlungen

100.000

 

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

-100.000

 

 

 

c)

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

4.472.900

 

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

4.472.900

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0

 

 

 

d)

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2.112.200

 

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.222.700

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

889.500

 

 

 

Trotz ständiger Bemühungen um die Haushaltsdisziplin ließen sich überplanmäßige Auszahlungen (Überschreitungen der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel) bzw. außerplanmäßige Auszahlungen (Auszahlungen, für die im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt waren) aus Investitionstätigkeit im Haushaltsablauf nicht vermeiden.

 

 

Anzeigepflichtige über- und außerplanmäßige Auszahlungen gemäß

§ 34 (1) KV M-V entstanden

 

im Rahmen der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit in Höhe von                                                 24.152,32 EUR.

 

Davon hat der Hauptausschuss im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 35 (2) KV M-V und nach der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam der Leistung von über- und  außerplanmäßigen Auszahlungen wie folgt zugestimmt:

 

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit in Höhe von                                                 24.152,32 EUR.

 

 

Die Zulässigkeit der über- und außerplanmäßigen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit nach § 50 KV M-V besteht, da die aufgeführten Auszahlungen zeitlich und sachlich unvorhergesehen und unabweisbar waren und die Deckung aus Minderauszahlungen aus Investitionstätigkeit  gewährleistet war.                                                       

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen: