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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertreterversammlung der Hansestadt Anklam erteilt den Auftrag zur Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschfahrzeuges (HLF 20), Allrad, für die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Anklam im Wert von 380.761,09 € an die Iveco Magirus AG Ulm.
Sachdarstellung:
Die Ersatzbeschaffung des Hilfeleistungs-Löschfahrzeuges (HLF 20), Allrad, für die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Anklam ist im Haushaltsplan 2013/2014 vorgesehen.
Die Realisierung der Beschaffungsmaßnahme bis zur vorgesehenen Auftragserteilung verlief in folgenden Schritten:
1. Ausgehend von der Ermittlung der Beschaffungskosten in Höhe von 448.000,00 € und abzüglich
nicht förderfähiger Kosten, die die Hansestadt Anklam selber trägt, wurden jeweils ein Drittel der
Kosten vorgesehen für das Land Mecklenburg-Vorpommern, den Landkreis Ostvorpommern und
die Hansestadt Anklam.
Kostenübersicht:
1. FM Landkreis, § 25 FAG (gerundet) 136.700,00 €
2. SBZ, IM M-V § 20 FAG (gerundet) 136.700,00 €
3. Eigenanteil Gemeinde (gerundet) 136.700,00 €
4. Zusätzlicher Eigenanteil Gemeinde 37.281,88 €
Kosten gesamt: 447.381,88 €
2. Mit einem Schreiben vom 09.03.2012 wurde die Sonderbedarfszuweisung des Landes in Höhe
von 136.700,00 € bestätigt.
3. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald sicherte seine Förderung in gleicher Höhe mit einem
Schreiben vom 15.05.2012 zu.
4. Im Ergebnis einer Beschränkten Ausschreibung für das Vergabeverfahren gab es ein Angebot
der KUBUS vom 21.02.2012 mit folgenden Konditionen:
Honorar in Höhe von ca. 6.400,00 € zzgl. Mehrwertsteuer;
Reisekosten je Termin vor Ort: 731,00 € zzgl. Mehrwertsteuer;
Eingedenk der Haushaltslage war auch die Beratungsleistung nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu vergeben. Deshalb wurde kein entsprechender Dienstleistungsvertrag zwischen der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH und der Hansestadt Anklam abgeschlossen.
5. Da die Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt Sachsen) kurzfristig als
Beratungseinrichtung zur Verfügung stand, konnte die Beauftragung nach § 3 Abs. 5 Buchst. l
VOL/A per Freihändiger Vergabe erfolgen. Der angebotene Preis der ABSt in Höhe von
1.020,00 € netto hatte das vorliegende Angebot der KUBUS weit unterschritten.
6. Die Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt) wurde mit der Durchführung des
Vergabeverfahrens (Veröffentlichung der Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen
und Bieterinformationen, Öffnung und erste formale Wertung der Angebote) zur Beschaffung
eines HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Anklam beauftragt.
7. Gemäß der vorliegenden Auftragswertschätzung wurde der Schwellenwert überschritten und
eine EU-weite Ausschreibung erforderlich.
In einem Offenen Verfahren erfolgte die Bekanntmachung der beabsichtigten Beschaffung.
8. Die Bekanntmachung zum Offenen Verfahren wurde am 29.09.2012 unter 2012/S 188-309307
EU-weit (http://ted.europa.eu/TED) veröffentlicht.
9. Es haben 7 Interessenten die Vergabeunterlagen abgefordert.
1 Unternehmen hat in der Zeit bis zur Angebotsabgabe die weitere Wettbewerbsbeteiligung
abgesagt.
10. Frist- und formgerecht ging ein Angebot am 30.10.2012, 09:48 Uhr bei der ABSt ein.
11. Die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen wurde gemäß den Vorgaben des
Abschnittes III der Bekanntmachung zur Ausschreibung sowie in § 16 EG VOL/A vorgesehenen
Prüfungsschritten durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass kein wertbares Angebot vorlag.
12. Die Entscheidung zur Aufhebung der Ausschreibung wurde vom Auftraggeber am 13.11.2012
getroffen. Der Bieter wurde mit Schreiben vom 28.11.2012 gemäß § 101 a GWB über den
Ausschluss seines Angebotes und zugleich über die Möglichkeit einer erneuten Angebotsabgabe
bis zum 18.12.2012 informiert.
13. Das Angebot ging frist- und formgerecht am 17.12.2012 bei der Hansestadt Anklam ein.
Die Iveco Magirus AG Ulm unterbreitete im Verhandlungsverfahren ein Angebot in Höhe von
380.761,09 € brutto, das der Leistungsbeschreibung entspricht.
Nach Prüfung der Unterlagen des überarbeiteten Angebotes wird von der Verwaltung eine
Zuschlagserteilung empfohlen.
14. Entsprechend der Nebenbestimmungen zur Auszahlung der Sonderbedarfszuweisung im
Bewilligungsbescheid Nr.: 83/12 des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-
Vorpommern vom 12.09.2012 wurden die Ausschreibungsergebnisse dort vorgelegt.
Die von der Verwaltung empfohlene Zuschlagserteilung wurde bestätigt.