Drucksache - FB1/604/2013  

Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes B1-2013 "Photovoltaikanlage- Flugplatz" in Verbindung mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Entscheidung
03.04.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
11.04.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes 1-2013 „Photovoltaikanlage- Flugplatz“.
  2. Die Stadtvertretung beschließt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorzunehmen.
  3. Mit dem Vohabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
  4. Die Hansestadt Anklam ist von jeglichen Kosten freizuhalten.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Der Hansestadt Anklam liegt ein Antrag auf die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gelände des Flugplatzes vor.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan  vom 20.07.2005 weist die Flächen des Flugplatzes entsprechen § 5 Abs. 4 Satz 1 BauGB als Fläche mit Baubeschränkungen ( Flugplatz, Richtfunktrassen ) bzw. Freihaltebereiche ( Bundesstraßen, Gewässer II. Ordnung ) aus.

Um das beantragte Verfahren zu realisieren sind Baurechte zu schaffen.

Die Schaffung der Baurechte kann nur über ein entsprechendes Bauleitplanverfahren erfolgen.

Gemäß § 8 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Im Parallelverfahren können gleichzeitig der Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert werden.

Zur Durchführung der Verfahren wird die Hansestadt Anklam einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller schließen.

Der Vorlage werden der Antrag und ein Übersichtsplan des Antragstellers beigefügt.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Antrag und Übersichtsplan Photovoltaikanlage