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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Der Hansestadt Anklam liegt ein Antrag auf die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gelände des Flugplatzes vor.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan vom 20.07.2005 weist die Flächen des Flugplatzes entsprechen § 5 Abs. 4 Satz 1 BauGB als Fläche mit Baubeschränkungen ( Flugplatz, Richtfunktrassen ) bzw. Freihaltebereiche ( Bundesstraßen, Gewässer II. Ordnung ) aus.
Um das beantragte Verfahren zu realisieren sind Baurechte zu schaffen.
Die Schaffung der Baurechte kann nur über ein entsprechendes Bauleitplanverfahren erfolgen.
Gemäß § 8 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Im Parallelverfahren können gleichzeitig der Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert werden.
Zur Durchführung der Verfahren wird die Hansestadt Anklam einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller schließen.
Der Vorlage werden der Antrag und ein Übersichtsplan des Antragstellers beigefügt.
Anlagen:
Antrag und Übersichtsplan Photovoltaikanlage