Drucksache - FB1/603/2013  

Betreff: 6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam
hier: Neubekanntmachung der bereits wirksamen Satzungen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
03.04.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
11.04.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die 1., 2. und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes in einem Plan auszuweisen.
  2. Die gemeinsame Begründung der 1., 2. und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt den neu erarbeiteten Plan der 1., 2. und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan und die Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Hansestadt Anklam erarbeitet mit Beschluss der Stadtvertretung vom 18.08.2011 die

6. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes.

Die 1., 2. und 4. Änderung zum Flächennutzungsplan wurden in zurückliegender Zeit durch einzelne Bauleitplanverfahren durch die Stadtvertretung beschlossen.

Somit existieren bereits mehrere rechtswirksame Pläne zur 1., 2. und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Voraussetzung zum Planverfahren zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Erstellung eines Planes, in welchem alle bisherigen Änderungen zusammengefasst werden.

Um das Bauleitplanverfahren verwaltungstechnisch zu vereinfachen wurde der Beschluss der Stadtvertretung vom 23.08.2012 zur Zusammenfassung der bisher durchgeführten unabhängigen Planverfahren gefasst.

Die Planzeichnung und Begründung dazu wurden durch die Verwaltung erarbeitet und liegen der Stadtvertretung jetzt zur Billigung vor.

Die Zusammenfassung ist entsprechend § 6 BauGB bekanntzumachen.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

zusammengefasste Planzeichnung der 1., 2. und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes

zusammengefasste Begründung der 1., 2. und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes