Drucksache - FB1/578/2012  

Betreff: Bebauungsplan 1 - 2006 "Industriegebiet Anklam" / beschränkte Beteiligung
hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
05.12.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
13.12.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1, Seite 1-6, der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
  2. Der Abwägungsvorschlag zu der eingegangenen Anregung der betroffenen Gemeinde ist als Anlage 2, Seite 1, der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt den Abwägungsvorschlag und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Gemeinde, sind über das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzten.

 

 

 

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat am 06.04.2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes 1-2006 „Industriegebiet Anklam“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 25.03.201029.04.2010. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 21.04.2010 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. In der Sitzung der Stadtvertretung vom 20.01.2011 wurde die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen beschlossen.

 

Der Hansestadt Anklam liegt mit Schreiben vom 12.12.2011 eine überarbeitete Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern – Greifswald zu der Kompensationsmaßnahme E 2 für den Bebauungsplan 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ vor. Es erfolgte daraufhin eine erneut beschränkte Beteiligung. Das Ergebnis der durchgeführten Beteiligung liegt zur Abwägung vor.

 

 

 

 

 

Anlage

 

Anlage 1 zum Beschluss Ziffer 1: Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden

                                                und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen  

 

Anlage 2 zum Beschluss Ziffer 2: Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der 

                                                  Betroffenen Gemeinde eingegangenen Anregungen