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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat am 06.04.2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes 1-2006 „Industriegebiet Anklam“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 25.03.2010 – 29.04.2010. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 21.04.2010 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. In der Sitzung der Stadtvertretung vom 20.01.2011 wurde die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen beschlossen.
Der Hansestadt Anklam liegt mit Schreiben vom 12.12.2011 eine überarbeitete Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern – Greifswald zu der Kompensationsmaßnahme E 2 für den Bebauungsplan 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ vor. Es erfolgte daraufhin eine erneut beschränkte Beteiligung. Das Ergebnis der durchgeführten Beteiligung liegt zur Abwägung vor.
Anlage
Anlage 1 zum Beschluss Ziffer 1: Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Anlage 2 zum Beschluss Ziffer 2: Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der
Betroffenen Gemeinde eingegangenen Anregungen