Drucksache - FB1/565/2012  

Betreff: Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Kerstin Stoll
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Stoll, Kerstin   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
01.10.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen abgelehnt   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
02.10.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales geändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
11.10.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1  
Anlage 2  
Anlage 3  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordung von Einrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Anklam in der vorliegenden Fassung mit Inkrafttreten zum 01.01.2013.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 wurde die bisherige Entgeltordnung beanstandet. Die Beanstandung beinhaltete die Forderung nach einer Verbesserung der Ertragssituation durch die Erhöhung von Gebühren und Entgelten.

 

Die Hansestadt Anklam hat daraufhin die Gebühren neu kalkuliert

Kalkuliert wurden die Nutzungsentgelte für die in der Verwaltungsrichtlinie genannten Einrichtungen in städtischer Trägerschaft.

Kindergruppen, die das 16. Lebensjahr nicht überschritten haben, werden für die Benutzung der Anlagen mit einer geringen Pauschale in Höhe von 1,00 EUR/ Stunde festgesetzt, um Kindern und Jugendlichen aus schlechter gestellten Situationen die Möglichkeit zu geben, sich außerschulisch und im Freizeitbereich zu betätigen.

 

Der Vergleich und Erfahrungsaustausch mit vergleichbaren Gemeinden und Ämtern hat ergeben, dass diese für die Fremdnutzung städtischer Einrichtungen einen Grundfestpreis verlangen. Eine Subventionierung für Kinder  oder Vereine  besteht hier nicht.

 

Die in der vorliegenden Verwaltungsrichtlinie  kalkulierten Nutzungsentgelte sind im Vergleich zur vorherigen Entgeltordnung günstiger (s. Anlage 3).

Im Zuge der Gleichbehandlung bestehen für alle Vereine, Verbände  und andere Fremdnutzer feststehende Grundentgelte unabhängig von deren Ortsansässigkeit.

Entgelte für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr  sind subventioniert.
 

Bei Einhaltung der neuen Entgeltordnung ist zu erwarten, dass  sich die Ertragssituation und der Kostendeckungsgrad bei der Fremdnutzung  der städtischen Einrichtungen verbessern werden, was den Forderungen des Haushaltssicherungskonzeptes Rechnung trägt.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 –               Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordung von Einrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt mit Inkrafttreten zum 01.01.2013.

 

Anlage 2 –               Entgeltordnung über die Mitbenutzung städtischer Räume und Sportanlagen

 

Anlage 3 –               Entgeltordnung über die Mitbenutzung städtischer Räume und Sportanlagen/ Kostengegenüberstellung ALT und NEU

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (59 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 (37 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 (37 KB)