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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordung von Einrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Anklam in der vorliegenden Fassung mit Inkrafttreten zum 01.01.2013.
Sachdarstellung:
Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 wurde die bisherige Entgeltordnung beanstandet. Die Beanstandung beinhaltete die Forderung nach einer Verbesserung der Ertragssituation durch die Erhöhung von Gebühren und Entgelten.
Die Hansestadt Anklam hat daraufhin die Gebühren neu kalkuliert
Kalkuliert wurden die Nutzungsentgelte für die in der Verwaltungsrichtlinie genannten Einrichtungen in städtischer Trägerschaft.
Kindergruppen, die das 16. Lebensjahr nicht überschritten haben, werden für die Benutzung der Anlagen mit einer geringen Pauschale in Höhe von 1,00 EUR/ Stunde festgesetzt, um Kindern und Jugendlichen aus schlechter gestellten Situationen die Möglichkeit zu geben, sich außerschulisch und im Freizeitbereich zu betätigen.
Der Vergleich und Erfahrungsaustausch mit vergleichbaren Gemeinden und Ämtern hat ergeben, dass diese für die Fremdnutzung städtischer Einrichtungen einen Grundfestpreis verlangen. Eine Subventionierung für Kinder oder Vereine besteht hier nicht.
Die in der vorliegenden Verwaltungsrichtlinie kalkulierten Nutzungsentgelte sind im Vergleich zur vorherigen Entgeltordnung günstiger (s. Anlage 3).
Im Zuge der Gleichbehandlung bestehen für alle Vereine, Verbände und andere Fremdnutzer feststehende Grundentgelte unabhängig von deren Ortsansässigkeit.
Entgelte für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind subventioniert.
Bei Einhaltung der neuen Entgeltordnung ist zu erwarten, dass sich die Ertragssituation und der Kostendeckungsgrad bei der Fremdnutzung der städtischen Einrichtungen verbessern werden, was den Forderungen des Haushaltssicherungskonzeptes Rechnung trägt.
Anlagen:
Anlage 1 – Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordung von Einrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt mit Inkrafttreten zum 01.01.2013.
Anlage 2 – Entgeltordnung über die Mitbenutzung städtischer Räume und Sportanlagen
Anlage 3 – Entgeltordnung über die Mitbenutzung städtischer Räume und Sportanlagen/ Kostengegenüberstellung ALT und NEU
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 (59 KB) | ||||
2 | Anlage 2 (37 KB) | ||||
3 | Anlage 3 (37 KB) |