Drucksache - FB1/543/2012  

Betreff: Zustimmung zur Annahme einer Spende für öffentliche Kinderspielplätze
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Manuela Kwasniak
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Kwasniak, Manuela   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
01.10.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
11.10.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Annahme einer zweckgebundenen Spende des Lions Clubs in Höhe von 2.000,00 Euro für die öffentlichen Kinderspielplätze.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Lt. Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben  nach § 2 Kommunalverfassung M-V Spenden annehmen, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Der § 2 KV M-V beschreibt die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Hierzu gehört u. a. auch die Entwicklung der Freizeit- und Erholungseinrichtungen.

 

Der Lions Club Anklam ist an die Stadtverwaltung herangetreten und möchte sich auch in diesem Jahr (wie in den zurückliegenden Jahren) mit einer Spende in Höhe von 2.000,00 Euro an der Gestaltung von öffentlichen Kinderspielplätzen beteiligen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, die Spende für die Neugestaltung des Kinderspielplatzes Heinrich-Heine-Straße zu verwenden. Diese Verwendung findet die Zustimmung des Lions Clubs.